
Ersatzteile
Wird im Zuge der Arbeiten klar, dass Ersatzteile benötigt werden, muss der Handwerker dies mit dem Kunden besprechen. Ohne ausdrückliche Zustimmung dürfen keinerlei Ersatzteile eingebaut werden. Erteilt der Kunde keine Einbau-Erlaubnis, kann er die Zahlung der Rechnung verweigern.
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