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Änderungen treten in Kraft E-Zigaretten, Windenergie, Einbruchschutz: Das ändert sich zum 1. April

Zum 1. April hat sich einiges in Deutschland geändert: E-Zigaretten dürfen nicht mehr an Jugendliche verkauft werden, die Förderung von Windenergie sinkt und EU-weit werden Schlichtungsstellen für Firmen und Verbraucher eingerichtet.

Folgende Änderungen sind seit dem 1. April 2016  in Kraft:

- Die KfW-Förderbank passt ihr Programm "Energieeffizient Bauen" an die Energieeinsparverordnung an. Neben den Standards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 wird die Stufe "Effizienzhaus 40 Plus"
eingeführt. Sie gilt für Gebäude, die Energie erzeugen und speichern und so den verbleibenden, geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken. Zudem verdoppelt die KfW den Förderhöchstbetrag für Bauherren von 50 000 auf 100 000 Euro.

Einbruchschutz und Windenergie

- Die KfW baut ihre Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen" aus. Eigentümer und Mieter können neben Zuschüssen dafür nun auch zinsgünstige Kredite von bis zu 50 000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen und bei ihrer Hausbank beantragen. Förderfähig sind unter anderem: Nachrüstsysteme für Fenster, Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmelder.

- Die Fördersätze von Windenergieanlagen an Land sinken um 1,2 Prozent und von Biomasse um 0,5 Prozent. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2014 müssen die Fördersätze für Strom aus Windenergie an Land und Biomasse quartalsweise angepasst werden.

E-Zigaretten und Schlichtungsstellen

- Elektronische Zigaretten und Shishas dürfen künftig nur noch an Erwachsene verkauft werden. Das gilt auch für den Versandhandel. Und Arbeitgeber dürfen weder Tabakwaren noch elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas an Jugendliche weitergeben. Entsprechend sind Jugendschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz angepasst worden. Ziel ist, junge Menschen besser vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen.

- EU-weit wird schrittweise ein Netz von Verbraucherschlichtungsstellen eingerichtet. Verbraucher und Unternehmen können sich dann bei Streitigkeiten über mangelhafte Ware, schlechte Arbeit oder über den Schadenersatz vor Ort und kostengünstig an eine Schlichtungsstelle wenden.

Das tritt im Laufe des April in Kraft:

- Zum 30. April sinken erneut die Roaming-Gebühren im EU-Ausland.
Zuzüglich zu nationalem Tarif und Mehrwertsteuer dürfen für abgehende Gespräche nur noch maximal 5 Cent/Minute, für ankommende Anrufe maximal 1 Cent/Minute, für SMS maximal 2 Cent und für ein Megabyte beim Surfen maximal 5 Cent erhoben werden. Mitte 2017 fallen die Roaming-Gebühren für die zeitweilige Nutzung des Mobiltelefons im EU-Ausland ganz weg. Anbieter haben außerdem für freien Zugang zum Internet zu sorgen.

Änderungen treten in Kraft: E-Zigaretten, Windenergie, Einbruchschutz: Das ändert sich zum 1. April
kg DPA

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