Konsum Ehepartner haften nicht für "Kaufrausch" des anderen

Wenn Ehemann oder Ehefrau einem regelrechten "Kaufrausch" erliegen, muss der Partner nicht zahlen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs weist die Stiftung Warentest in der Juni-Ausgabe ihrer Zeitschrift "Test" hin.

Wenn Ehemann oder Ehefrau einem regelrechten "Kaufrausch" erliegen, muss der Partner nicht zahlen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs weist die Stiftung Warentest in der Juni-Ausgabe ihrer Zeitschrift "Test" hin.

Ausnahme: Deckung des Lebensbedarfs

Aber auch wenn einer der Partner zum Beispiel eine Schrankwand erwerbe und diese nicht bezahle, könne der Händler das Geld nicht bei dem anderen eintreiben, berichten die Verbraucherschützer. "Ausnahme sind Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie: Kauft der Mann zum Beispiel Lebensmittel und bezahlt mit Karte, obwohl sein Konto nicht gedeckt ist, muss die Ehefrau einspringen."

Diese Grundsätze gelten auch für so genannte Dauerschuldverhältnisse wie Abonnements oder Telefonverträge. "Für die Telefonrechnung müssen beide einstehen - allerdings nur, solange sie im üblichen Rahmen bleibt." Im verhandelten Fall hatte ein Mann in drei Monaten 3.200 Euro vertelefoniert - zu viel, urteilten die Richter. Die Frau - die inzwischen von ihm getrennt gelebt habe - müsse nur für Beträge haften, die im finanziellen Rahmen der Familie lägen. (AP)

DPA