Mit einer Reform der ungeliebten Steuerklasse fünf sollen sie die Chance bekommen, von kleineren Einkommen netto mehr zu behalten. Diesen Vorschlag machte das Finanzministerium am Donnerstag in Berlin. Allerdings zahlt dann der Ehemann mehr als bisher. Unter dem Strich ändert sich die Steuerlast des Ehepaars mit dem geplanten "Anteilsverfahren" also nicht. Derzeit lassen sich vier Millionen Ehepaare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, in Steuerklasse drei und fünf veranlagen. Das größere Einkommen wird dann in Steuerklasse drei relativ günstig besteuert, das kleinere hingegen in Steuerklasse fünf überproportional. So werden zum Beispiel auf 35.000 Euro Jahreseinkommen in Steuerklasse drei 2.952 Euro Steuern fällig; der Ehepartner mit nur 15.000 Euro Steuern in Klasse fünf muss hingegen 3.400 Euro berappen. Außerdem wird für beide eine Nachzahlung von 370 Euro zum Jahresende fällig. "Jeder in Steuerklasse fünf hat beim Blick auf die Gehaltsabrechnung regelmäßig Heulen und Zähneklappern", sagte Finanz-Staatssekretärin Barbara Hendricks. Tatsächlich trifft dies vor allem Ehefrauen. Sie stellen 94 Prozent der Steuerpflichtigen in Klasse fünf. Die gewaltigen Abzüge hielten derzeit häufig Frauen ab, zum Beispiel nach einer Babypause wieder selbst etwas zu verdienen, sagte Hendricks.
"Lösung des objektiven Motivationsproblems"
Künftig sollen die betroffenen Paare eine Alternative wählen dürfen: Sie können dann ihren Anteil am Familieneinkommen auf den Lohnsteuerkarten eintragen lassen - also beispielsweise 70 Prozent beim Mann und 30 Prozent bei der Frau - und werden dann proportional nach diesen Anteilen besteuert. Die Aufteilung der Steuerlast verschiebt sich damit deutlich. Auf die 35.000 Euro müssten 4.705 Euro ans Finanzamt abgeführt werden, auf die 15.000 hingegen nur noch 2.017. In beiden Rechenbespielen liegt die Summe bei 6.722 Euro. "Der größte Vorteil ist die Lösung des objektiven Motivationsproblems", sagte Hendricks. Denn bislang gelte: "Der Blick auf den Auszahlungsbetrag ist häufig sehr demotivierend." Viele Paare entschieden, dass sich die Berufstätigkeit mit kleinem Einkommen letztlich nicht lohne. Das neue Verfahren könne allerdings wegen Datenschutzbedenken nur freiwillig eingeführt werden, räumte Hendricks ein. Denn die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte bedeute, dass der Arbeitgeber auch über das Einkommen des Ehepartners informiert werde. Zur Preisgabe dieser Daten könne man niemanden zwingen. Sie räumte zudem ein, dass von dem neuen Verfahren zusätzliche Bürokratie zu erwarten ist. Deshalb könnte es auch frühestens ab 2009 gelten. Außerdem ist der Vorschlag des Finanzministeriums in der Koalition noch nicht abgestimmt. Union und SPD hatten zwar bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Lösung für das Problem der Steuerklasse fünf zu finden. Die Union hat aber zum Beispiel in der Debatte über den Krippenausbau grundsätzliche Bedenken dagegen erhoben, Frauen zur Aufnahme einer Berufstätigkeit zu drängen.
AP