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"Schatz, lass uns heiraten und Steuern sparen" – diesen Satz dürfte man nach der geplanten Steuerrevolution der künftigen Ampelregierung wohl so schnell nicht mehr hören. Denn: SPD, FDP und Grüne wollen das Ehegattensplitting durch eine sogenannte Familienbesteuerung ersetzen. Das soll der Gleichstellung dienen.
Abschaffung der Steuerklassen III und V
Wie aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht, soll das Ehegattensplitting bald Geschichte sein. Heißt: Die Kombination aus den Steuerklassen III und V soll abgeschafft und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden. Würde bedeuten, dass jeder Partner nur den Lohnsteueranteil zahlt, den er verdient.
Bisher haben Eheleute und Lebenspartner profitiert
Vom Ehegattensplitting haben bisher Eheleute und Lebenspartner profitiert, bei denen einer mehr als der andere verdient. Wer zum Beispiel verheiratet ist, kann eine gemeinsame Steuererklärung (Zusammenveranlagung) abgeben. Dann wird nur ein zu versteuerndes Einkommen ermittelt, das sich aus beiden Einkommen zusammensetzt. Das spart Zeit und meistens auch Steuern. Denn in der Regel zahlen Paare mit dem seit 1958 bestehenden Ehegattensplitting weniger, als wenn jeder von beiden die Einkommensteuer einzeln berechnen lässt.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) rechnete die Vorteile für das Jahr 2020 wie folgt vor: "Ein Partner arbeitet Vollzeit und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 45.000 Euro im Jahr, der andere arbeitet Teilzeit und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 15.000 Euro im Jahr. Als nicht zusammen veranlagtes Paar muss der eine 10.244 Euro und der Andere 1.085 Euro Einkommensteuer zahlen (ohne Soli und Kirchensteuer). Für ein gemeinsames Einkommen von 60.000 Euro zahlen beide 955 Euro weniger Steuern, wenn sie nur eine Steuererklärung machen und das Finanzamt mit dem Splittingtarif rechnet."
Familienbesteuerung soll der Gleichstellung dienen
Die Änderung solle laut den Ampel-Partnern für mehr Gerechtigkeit sorgen und dient demnach der Gleichstellung von Frauen und Männern.
Im Vertrag heißt es dazu: "Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden."
Vor allem die Grünen hatten das Ehegattensplitting in ihrem Wahlprogramm als "ungerecht" bezeichnet, weil der schlechter verdienende Partner höhere Abzüge zahlen musste. Der besser verdienende kam deutlich besser davon.
Da in vielen Ehen und Partnerschaften oft der Mann mehr Geld verdient und die Frau in Teilzeit arbeitet, würde das bisherige Ehegattensplitting die traditionelle Vorstellung des männlichen Ernährers stärken. Kritiker bezeichnen dieses Modell als "nicht zeitgemäß" und Falle für Frauen und Mütter, die dadurch in Teilzeitjobs gedrängt würden.
Faktorenverfahren der Steuerklasse IV
Das von der künftigen Ampel-Koalition geplante Faktorverfahren der Steuerklasse IV berücksichtigt laut VLH den Splittingvorteil bereits während des Jahres. Das heißt: "Das Finanzamt errechnet zuerst die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares. Diese wird dann durch 12 geteilt und monatlich als Lohnsteuer einbehalten." Dadurch sollen Steuernachzahlungen weitgehend vermieden werden.