
Ein Weihnachtsmann in Lebensgröße, der an der Hausfassade hochklettert, sollte mit dem Vermieter abgesprochen werden. Denn die Anbringung könnte die Fassade beschädigen. Auch Wohnungsbesitzer sollten sich mit der Eigentümergemeinschaft absprechen. Und: Der Weihnachtsmann sollte auch bei Schneelast oder starkem Wind nicht abstürzen können. Sonst könnte es teuer werden - und die Versicherung könnte den Schaden nicht übernehmen.
© Helmut Meyer zur Capellen/ / Picture Alliance