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  • Weihnachten: Beleuchtung und Deko - was für Mieter verboten ist

Zum Artikel Weihnachten: Beleuchtung und Deko - was für Mieter verboten ist
Ein Weihnachtsmann in Lebensgröße, der an der Hausfassade hochklettert, sollte mit dem Vermieter abgesprochen werden. Denn die Anbringung könnte die Fassade beschädigen. Auch Wohnungsbesitzer sollten sich mit der Eigentümergemeinschaft absprechen. Und: Der Weihnachtsmann sollte auch bei Schneelast oder starkem Wind nicht abstürzen können. Sonst könnte es teuer werden - und die Versicherung könnte den Schaden nicht übernehmen.
Ein Weihnachtsmann in Lebensgröße, der an der Hausfassade hochklettert, sollte mit dem Vermieter abgesprochen werden. Denn die Anbringung könnte die Fassade beschädigen. Auch Wohnungsbesitzer sollten sich mit der Eigentümergemeinschaft absprechen. Und: Der Weihnachtsmann sollte auch bei Schneelast oder starkem Wind nicht abstürzen können. Sonst könnte es teuer werden - und die Versicherung könnte den Schaden nicht übernehmen.
© Helmut Meyer zur Capellen/ / Picture Alliance
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Eine gemietete Wohnung darf grundsätzlich weihnachtlich dekoriert werden. Allerdings sollten dabei ein paar Regeln eingehalten werden: 1. Die Nachbarn nicht mit hektisch blinkender Deko stressen. 2. Im Zweifel sollten Mieter bei der Deko der Außenwand mit ihrem Vermieter sprechen. 3. Wer den Außenbereich der Mietwohnung dekorieren will, sollte das Gespräch mit den Nachbarn suchen.
Ein Weihnachtsmann in Lebensgröße, der an der Hausfassade hochklettert, sollte mit dem Vermieter abgesprochen werden. Denn die Anbringung könnte die Fassade beschädigen. Auch Wohnungsbesitzer sollten sich mit der Eigentümergemeinschaft absprechen. Und: Der Weihnachtsmann sollte auch bei Schneelast oder starkem Wind nicht abstürzen können. Sonst könnte es teuer werden - und die Versicherung könnte den Schaden nicht übernehmen.
Der Vorgarten leuchtet taghell: Dank Rentieren und Schlitten aus grell-leuchtenden LED-Schläuchen wird es bei Ihnen vorm Haus niemals dunkel? Das kann Ärger geben. Zum einen durch gestörte Nachbarn. Daher sollte die Beleuchtung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ausgeschaltet sein. Auch Autofahrer dürfen durch den Lichterprunk nicht abgelenkt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Lichter im Vorgarten stehen oder als Lichterkette im Fenster aufgehängt wurden.
Sie möchten auch das Treppenhaus schmücken? Dann sprechen Sie besser kurz mit den Nachbarn, denn die müssen das in Ordnung finden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Wichtig: Alles, was die Brandgefahr erhöht, hat im Treppenhaus nichts verloren. 
Weihnachtsdeko und Autos - das passt leider kaum zusammen. Denn bei einer Vollbremsung können sich kleine Engelchen, Weihnachtsmänner und Co. zu gefährlichen Geschossen verwandeln. Auch Lichtschläuche oder Stofftiere können den Fahrer massiv stören, wenn sie unter die Pedalen im Fußraum rutschen. Lichterketten sind ebenfalls keine gute Idee, denn sie können andere Verkehrsteilnehmer ablenken. Das Problem hierbei: Die Versicherung wird bei einem Schaden eventuell nicht zahlen.  
Wer nur eine einfache Lichterkette am Balkon anbringt, braucht das vorher nicht mit dem Vermieter absprechen. Anders sieht es aus, wenn ein grell blinkender Schlitten samt Rentieren am Balkon angebaut wird. Außerdem müssen Wohnungseigentümer und Mieter garantieren, dass die Deko auch wirklich hält, urteilte das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 390/09).
Weihnachtliche Karaoke-Party oder die Weihnachtsmannfigur, die ein extra-lautes "Ho, ho, ho" brüllt, können Ärger einbringen. Die übliche Zimmerlautstärke sollte nicht überstiegen werden, um die Nerven der Nachbarn zu schonen. Auch hier gilt: Fühlen sich die Nachbarn gestört, können sie die Polizei wegen Ruhestörung rufen.
Ihre Nachbarn sind auch so weihnachtsverrückt wie Sie? Super, dann können sie gemeinsam dekorieren. Allerdings: Im Treppenhaus oder auf dem Weg zum Haus dürfen bei all der Weihnachtsdeko keine Fluchtwege zugestellt oder Dinge aufgebaut werden, die eine Brandgefahr mit sich bringen, so das Oberverwaltungsgericht Münster (Az.: 10 B 304/09). 
Sie wollen einen Adventskranz an die Haustür hängen? Das ist ist sowohl für Besitzer von Eigentumswohnungen als auch für Mieter möglich - soweit sie die Tür dabei nicht kaputt machen. Andernfalls müssten sie für den Schaden aufkommen.

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