
Weihnachten und Balkondeko
Wer nur eine einfache Lichterkette am Balkon anbringt, braucht das vorher nicht mit dem Vermieter absprechen. Anders sieht es aus, wenn ein grell blinkender Schlitten samt Rentieren am Balkon angebaut wird. Außerdem müssen Wohnungseigentümer und Mieter garantieren, dass die Deko auch wirklich hält, urteilte das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 390/09).
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