
Fluchtwege freihalten
Ihre Nachbarn sind auch so weihnachtsverrückt wie Sie? Super, dann können sie gemeinsam dekorieren. Allerdings: Im Treppenhaus oder auf dem Weg zum Haus dürfen bei all der Weihnachtsdeko keine Fluchtwege zugestellt oder Dinge aufgebaut werden, die eine Brandgefahr mit sich bringen, so das Oberverwaltungsgericht Münster (Az.: 10 B 304/09).
© OlegAlbinsky/gettyimages