Steuern sind für Sie ein Buch mit sieben Siegeln? Paragraph 7 des Einkommenssteuergesetzes sollten Sie sich dennoch zu Gemüte führen. Mit Hilfe der entsprechenden Sonderabschreibungen können Sie sich in den ersten Jahren aus mancher finanziellen Klemme retten.
SONDERABSCHREIBUNG MITNEHMEN
Für neue Maschinen oder Geräte, die Sie kaufen, können Gründer - neben der normalen linearen oder degressiven Abschreibung - noch eine Sonder-AFA mitnehmen. Diese Möglichkeit besteht innerhalb der ersten 5 Jahre, und zwar bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Rechnungswertes. Im Rahmen der Ost-Förderprogramme sind es sogar 40 Prozent.
Wichtig: Die Geräte, die Sie kaufen, müssen neu sein und mindestens 1 Jahr im Unternehmen bleiben. Und das Betriebsvermögen darf nicht mehr als 400.000 Mark betragen.
Die vorgezogene Abschreibung verschafft Ihnen Zins- und Liquiditätsvorteile. Aber Vorsicht: Später, wenn Sie mehr verdienen und damit auch mehr Steuern nachzahlen müssen, könnten Ihnen diese 20 Prozent Abschreibungsmasse fehlen.
ANSPAR-ABSCHREIBUNG NUTZEN
Als Jung-Unternehmer können Sie auch für zukünftige Käufe eine Rücklage bilden. Die darf bis zu 50 Prozent des Anschaffungspreises betragen (maximal 600.000 Mark) betragen.
Dazu will das Finanzamt allerdings genau wissen, was Sie kaufen wollen, wann Sie kaufen wollen und wieviel das gute Stück kosten soll. Kein Wunder: Mit der Anspar-Abschreibung können Sie Ihre Steuern drastisch nach unten schrauben.
Falls Sie es sich später anders überlegen und die geplante Maschine doch nicht kaufen, ist das kein Problem: Dann wird die Rücklage wieder aufgelöst. Allerdings erhöht das natürlich in den Folgejahren Ihren Gewinn.