Ich-AG Bundesagentur in Panik

Wer eine Ich-AG gründen will, muss ab sofort mit einer strengen Überprüfung des Antrages und viel mehr Papierkram rechnen. Ihren betont unbürokratischen Charakter sind die Ich-AGs damit los.

Die Bundesagentur für Arbeit teilte am Donnerstag mit, dass Chancen auf diese Form der Existenzgründerförderung zukünftig nur hat, wer neben dem Antrag selbst auch eine Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorweisen kann. Die Plausibilität dieser Unterlagen werde bis auf weiteres von den Arbeitsagenturen geprüft. Ihren betont unbürokratischen Charakter haben die Ich-AGs mit dieser neuen Hürde vallerdings erloren.

Überprüfung der Ernsthaftigkeit

Bestehen "erhebliche Zweifel" an der erfolgreichen Ausübung der Tätigkeit, so werden die Zuschüsse zunächst nicht für ein ganzes Jahr bewilligt – die Gründer können aber mittels Nachweisen wie Unterlagen über Geschäftskontakte, Kundenkarteien oder Werbeaktivitäten Überzeugungsarbeit leisten. "Wir wollen sehen, ob die Selbstständigen es wirklich ernst meinen", sagt eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit. Mit der strengeren Prüfung soll einem Missbrauch bei dem einfachen Schritt in die Selbstständigkeit vorgebeugt werden. Zurzeit fördern die Agenturen für Arbeit nach eigenen Angaben bundesweit 157.400 Gründer einer Ich-AG.

Zum Jahresanfang 2003 wurden die Ich-AGs als neues Instrument eingeführt, um Arbeitslosen mit Hilfe von Zuschüssen eine Existenzgründung zu erleichtern. Einzige Voraussetzung war, dass der Existenzgründer bisher Arbeitslosengeld oder -hilfe bezogen hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt war. Im ersten Jahr gibt es bis zu 600 Euro monatlich, im zweiten 360 und im dritten Jahr 240 Euro – spätestens nach drei Jahren jedoch ist Schluss mit Zuschuss.

Regelung greift ab sofort

Doch auch diese Idee aus dem Hartz-Konzept überstand den Praxistest nicht ungeschoren. Hauptkritikpunkt ist, dass die Ich-AG eine zu einfache Möglichkeit für Arbeitslose darstelle, ihre Ersparnisse zu schützen und sich bohrenden Nachfragen der Fallmanager in den Ämtern zu entziehen. So entstünden subventionierte Pseudounternehmen, bei denen weder der Wille noch die Aussicht auf Erfolg bestehe – und das auf Kosten der Allgemeinheit.

Im ersten Schritt verpflichtete die Bundesagentur für Arbeit die Miniunternehmer daraufhin, Rentenversicherungsbeiträge zu bezahlen. Im August 2004 hieß es dann, bis spätestens zum Jahresende solle auch ein Geschäftsplan für die Ich-AG Pflicht werden. Ab Januar 2005 greifen die verschärften Regelungen für Langzeitarbeitslose nach Hartz IV. Man befürchtete, dass insbesondere Singles die Existenzgründungszuschüsse attraktiver als das Arbeitslosengeld II von 345 Euro (im Westen) oder 331 (im Osten) finden könnten. Der allzu unkomplizierten Flucht in die Selbstständigkeit will die Bundesagentur mit ihren neuen Anforderungen einen Riegel vorschieben.

Claudia Fudeus

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