Ich-AG Verschärfte Bedingungen für Gründer

Die Zuschüsse für Ich-AG-Gründer werden möglicherweise Ermessenssache. Die Bundesagentur für Arbeit erwägt, die Zuschüsse in eine Kann-Leistung umzuwandeln.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erwägt, die Zuschüsse zur Gründung von einer Pflicht- in eine Kann-Leistung umzuwandeln. Das gleiche gilt für das "Überbrückungsgeld", das Arbeitslose beim Schritt in die Selbstständigkeit sechs Monate lang erhalten. Wegen möglicher Verzögerungen bei der Software zur Berechnung des Arbeitslosengeldes II arbeitet die BA an einer Übergangslösung, damit Langzeitarbeitslose auf jeden Fall von Januar an ihr Geld erhalten. In die Kritik geriet die Bundesbehörde indes für ihr Verhalten im Umgang mit den so genannten Options-Kommunen.

Der BA-Verwaltungsrat diskutierte in der vergangenen Sitzung darüber, die Leistungen für Ich-AG-Gründer nach Ermessen zu gewähren. Ein Beschluss sei aber nicht gefasst worden, betonte am 4. Oktober eine BA-Sprecherin, die damit einen Bericht der Zeitung "Die Welt" relativierte, wonach sich der BA-Verwaltungsrat bereits entsprechend geeinigt habe. Hintergrund der Forderungen sei die hohe Zahl an Existenzgründungszuschüssen - derzeit gibt es rund 160.000 Ich-AGs. Bereits im Juni 2004 mussten die eingeplanten Haushaltsmittel um 250 Millionen auf insgesamt 850 Millionen Euro aufgestockt werden. Jetzt musste die BA erneut 230 Millionen Euro zusätzlich bewilligen.

Überbrückungsvorschlag für den Notfall

BA-Chef Frank-Jürgen Weise rechnet mit Blick auf das künftige Arbeitslosengeld II nicht damit, dass man auf die Notlösung zurückgreifen müsse. "Im Moment spricht alles dafür, dass wir das Computerprogramm zum Laufen bringen", sagte Weise. Für den Fall der Fälle bereitet die BA aber eine Überbrückungslösung vor, die Anfang Januar Übergangszahlungen der Agenturen an alle Anspruchsberechtigten vorsieht. Abweichungen von den später korrekt ermittelten Ansprüchen sollen mit Arbeitslosengeld-II-Zahlungen für Februar oder März verrechnet werden, sagte Weise.

Die FDP warf der BA vor, sie "sabotiere" das Versuchsmodell zur eigenständigen Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch die 69 so genannten Optionskommunen. Die BA verwehre ihnen den Zugriff auf Daten der Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Dadurch entstünden den kommunalen Trägern Mehrarbeit und Mehrkosten, sagte der FDP-Arbeitsmarktexperte im Bundestag, Dirk Niebel. Ähnlich äußerte sich Hessens Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU), die den Zugriff auf die BA-Rechner als dringlich bezeichnete. Andernfalls müssten die Kommunen die Daten per Hand eingeben: "Ein solcher Mehraufwand ist durch nichts zu rechtfertigen und legt den Kommunen Steine in den Weg."

Die 63 Landkreise und 6 kreisfreien Städte wurden vom Bundeswirtschaftsministerium zugelassen und betreuen die Langzeitarbeitslosen vom 1. Januar 2005 an in Eigenregie und ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit.

Regierung sieht keinen neuen Handlungsbedarf

Die Bundesregierung sieht nach Angaben des Wirtschaftsministeriums trotz einer Kostenexplosion bei Ich-AGs und Überbrückungsgeld vorerst keine Notwendigkeit, diese Förderinstrumente für Arbeitslose weiter einzuschränken.

Eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) verwies am 4. Oktober darauf, dass zum 1. November 2004 bereits die Anforderungen an die Gründung einer Ich-AG erhöht wurden. Arbeitslose müssen ab dann von fachkundiger Stelle eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit ihres Existenzgründungsplans vorlegen, wenn sie eine Ich-AG gründen wollen. Im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) sei am Freitag vereinbart worden, dass man die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung zunächst abwarten werde, sagte die Sprecherin. Clement selbst sagte in Duisburg, es deute nichts auf einen Missbrauch hin.

DPA
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