2015 hatte das Unternehmen Cubik Partners, eine Beratungsagentur aus Paris, einen Mitarbeiter gefeuert – offiziell wegen "Inkompetenz". Dahinter steckte aber etwas anderes: Der Mann wollte nicht an den sozialen Aktivitäten innerhalb der Firma teilnehmen. Wie der "Telegraph" berichtet, veranstaltete das Unternehmen regelmäßig ausschweifende Feiern, bei denen die Teilnahme verpflichtend war.
Der Angestellte, öffentlich nur bekannt als Mr. T, weigerte sich mitzumachen, und wurde gefeuert. Der Fall landete vor Gericht. Nun entschied der Kassationshof, das höchste Gericht in Frankreich, dass die Kündigung rechtswidrig war. Das Gericht kassierte damit ein Urteil aus dem vergangenen Jahr.
Zustände wie in "Wolf of Wall Street"
Die Gebräuche in der Firma erinnern an Filme wie "Wolf of Wall Street": Regelmäßig seien die Partys "in exzessivem Alkoholkonsum" geendet, stellte das Gericht fest. Bei den Besäufnissen seien außerdem sexuelle Handlungen simuliert worden, Kollegen hätten während mehrtägiger Seminare ein Bett miteinander teilen müssen, außerdem sei zum Beispiel mit verletzenden Spitznamen Mobbing betrieben worden. "Erniedrigende und aufdringliche Handlungen" seien an der Tagesordnung gewesen, sagte der entlassene Angestellte, der vier Jahre lang in der Agentur gearbeitet hatte, aus.
Nichtsdestotrotz bestand das Unternehmen darauf, dass alle Mitarbeiter an den Veranstaltungen teilnehmen – angeblich zum Teambuilding. Das Gericht sah das anders. Die Teilnahme zu verweigern sei ein "grundlegendes Freiheitsrecht" des Klägers, das sowohl vom Arbeitsrecht wie auch von den Menschenrechten allgemein gedeckt sei. Die Kündigung sei somit nicht rechtmäßig gewesen.
Das sind die beliebtesten Arbeitgeber bei Nicht-Akademikern

Die Bedeutung von Amazon als Arbeitgeber nimmt weiter zu. Derzeit hat der Konzern in Deutschland rund 30.000 Beschäftigte, bis Jahresende sollen 6000 weitere hinzukommen. Die Arbeitsbedingungen in der Logistik werden zwar immer wieder harsch kritisiert, doch im Arbeitgeberranking von Trendence steigt Amazon gegenüber dem Vorjahr von Platz 19 auf 10. Befragt wurden mehr als 20.000 nicht-akademische Fachkräfte.
Große Motivation, an seinen alten Arbeitsplatz zurückzukehren, hatte der Mann allerdings aus offensichtlichen Gründen nicht. Vorerst ordnete das Gericht eine Entschädigung von 3000 Euro an. Der entlassene Angestellte hatte aber auf mehr als 400.000 Euro Schadensersatz – eine Forderung, über die das Gericht laut "New York Post" später entscheiden wird.
Quellen: "Washington Post" / "New York Post" / Kassationshof