
Geld für den Umbau
Es gibt drei Arten von Förderungen für altersgerechten Umbau.
1. Die Förderung über die Pflegekasse.
2. die Förderung über einen KfW-Kredit.
3.Die Förderung durch eine Steuerrückerstattung.
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4000 Euro für barrierefreie Veränderungen, wenn eine Pflegestufe vorliegt. Die KfW-Förderkredite 159 und 455B haben einen Rahmen von bis zu 50.000 Euro, einen zinsfreien Anlauf und werden unabhängig vom Alter gewährt. Allerdings müssen die Baumaßnahmen den KfW-Richtlinien entsprechen, die auf den DIN-Normen 18040-1 oder -2 beruhen. Vom Finanzamt kann sich zudem jeder maximal 1200 Euro für haushaltsnahe Aufwendungen zurückholen. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob man altersgerecht, barrierefrei oder behindertengerecht umbaut. Die beiden letztgenannten unterliegen strengen Richtlinien. Für einen behindertengerechten Umbau werden zum Beispiel die Maße für Türen, Freiflächen und Abstände etwa vom WC zur Wand vorgeschrieben. Immer mehr Handwerksbetriebe spezialisieren sich auf solche Umbauten und wickeln von der Planung, dem Beantragen von Förderungen und dem Umbau alles ab. Am besten bei der örtlichen Handwerksinnung nachfragen. Einen Überblick bieten Fördermittelchecks.
Es gibt drei Arten von Förderungen für altersgerechten Umbau.
1. Die Förderung über die Pflegekasse.
2. die Förderung über einen KfW-Kredit.
3.Die Förderung durch eine Steuerrückerstattung.
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4000 Euro für barrierefreie Veränderungen, wenn eine Pflegestufe vorliegt. Die KfW-Förderkredite 159 und 455B haben einen Rahmen von bis zu 50.000 Euro, einen zinsfreien Anlauf und werden unabhängig vom Alter gewährt. Allerdings müssen die Baumaßnahmen den KfW-Richtlinien entsprechen, die auf den DIN-Normen 18040-1 oder -2 beruhen. Vom Finanzamt kann sich zudem jeder maximal 1200 Euro für haushaltsnahe Aufwendungen zurückholen. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob man altersgerecht, barrierefrei oder behindertengerecht umbaut. Die beiden letztgenannten unterliegen strengen Richtlinien. Für einen behindertengerechten Umbau werden zum Beispiel die Maße für Türen, Freiflächen und Abstände etwa vom WC zur Wand vorgeschrieben. Immer mehr Handwerksbetriebe spezialisieren sich auf solche Umbauten und wickeln von der Planung, dem Beantragen von Förderungen und dem Umbau alles ab. Am besten bei der örtlichen Handwerksinnung nachfragen. Einen Überblick bieten Fördermittelchecks.
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