Der Umgang mit Rundfunkgebühren in Deutschland verstößt nach Auffassung der EU-Wettbewerbsbehörde zum Teil gegen EU-Recht. Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hat Deutschland am Donnerstag offiziell aufgefordert, Aufgaben und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klarzustellen. Brüssel sei zu der "vorläufigen Auffassung gelangt, dass das gegenwärtige Finanzierungssystem nicht mehr in Einklang" mit EU-Recht stehe. Dabei geht es vor allem um die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF.
Die Privatsender hatten moniert, dass die öffentlich-rechtlichen Sender die Rundfunkgebühren zu Unrecht für ihre Online-Auftritte verwendeten. Dadurch seien die privatwirtschaftlichen Rundfunkprogramme benachteiligt, so das Argument des Verbands VPRT. Bereits 2003 hat die ARD eine Selbstverpflichtung geplant, die unter anderem Einschränkungen der Lokalberichterstattung, der Chat-Angebote sowie der Verlinkungen auf kommerzielle Angebote vorgesehen.
Grundsätze für die Finanzierung erforderlich
Die drei Mitgliedstaaten, Deutschland, Holland und Irland, müssten die erforderliche Transparenz herstellen und Quersubventionen für Tätigkeiten vermeiden, "die in keinem Zusammenhang mit dem Grundversorgungsauftrag stehen", erklärte die Behörde nun. Mit der Untersuchung werde das Vorrecht der Mitgliedstaaten aber nicht in Frage gestellt, "öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten zu errichten und zu finanzieren". Erforderlich seien aber Grundsätze für die Finanzierungsregelungen.
Diese Grundsätze müssen sich den Angaben zufolge beziehen auf eine "eindeutige Definition des Grundversorgungsauftrags, die Führung getrennter Bücher, so dass zwischen den öffentlich-rechtlichen und sonstigen Tätigkeiten unterschieden werden kann, und geeignete Mechanismen, um eine Überkompensation der öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten zu verhindern".
Zudem müssten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die kommerziellen Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Anstalten nach wirtschaftlichen Grundsätzen ausgeübt würden.
Schließlich fordert Kroes die Gründung einer unabhängigen nationalen Behörde, die die Einhaltung dieser Grundsätze überwacht. Die EU-Kommission habe bereits an Frankreich, Italien, Spanien und Portugal ähnliche Forderungen gestellt, woraufhin diese Mitgliedstaaten im Sinne Brüssels reagiert hätten.
Mit den Beschwerden in Deutschland und den Niederlanden seien nun aber neue Fragen aufgeworfen worden, wie etwa die Finanzierung der Online-Tätigkeiten. Dabei stelle Brüssel nicht in Frage, dass die Sender Online-Dienste als Teil der Grundversorgung anbieten. Umfang und Finanzierung dessen dürfe aber nicht von den Anstalten geregelt werden, sondern vielmehr vom Staat.
Deutschland, Irland und die Niederlande haben nun die Möglichkeit, sich zu den Forderungen zu äußern. Leiten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Schritte ein, werde die Kommission den Fall zu den Akten legen, erklärte Kroes.