Steueroasen OECD streicht alle Länder von Schwarzer Liste

Die Schwarze Liste der OECD mit Steueroasen existiert nicht mehr: Nur fünf Tage nach Veröffentlichung der Liste haben sich die dort aufgeführten Staaten verpflichtet, die internationalen Standards zur Verhinderung von Steuerbetrug umzusetzen. Die OECD spricht von einem "sehr wichtigen Fortschritt".

Die vier von der OECD als Steueroasen auf ihrer Schwarzen Liste geführten Staaten haben sich verpflichtet, in Zukunft die Standards zum Informationsaustausch zu erfüllen. Damit gibt es keinen Staat mehr auf der Liste der Länder, die nicht international mit den Steuerfahndern kooperieren. "Die Liste existiert nicht mehr", sagte OECD-Generalsekretär Angel Gurría in Paris. "Dies ist ein sehr wichtiger Fortschritt." Bei den Staaten handelte es sich um Costa Rica, Malaysia, die Philippinen und Uruguay.

Die OECD hatte die vier Länder vor fünf Tagen nach Abschluss des G20-Gipfels auf die Schwarze Liste gesetzt. Eine abschließende Liste der "Steuerparadiese" war das allerdings nicht. Die OECD nannte zudem 38 Staaten und Gebiete, die eine Umsetzung der international vereinbarten Regeln zwar zugesagt, aber noch nicht ausreichend vollzogen haben. Auf dieser "Grauen Liste" stehen die Alpenländer, Luxemburg, die Niederländischen Antillen und die Britischen Jungferninseln sowie San Marino.

40 Staaten und Gebieten wird eine weiße Weste bescheinigt, darunter Deutschland, den USA, Russland und China, aber auch die oft als Steuerparadiese angeprangerten Gebiete wie die Isle of Man, Guernsey oder die amerikanischen Jungferninseln.

Einige Finanzzentren hatten in den letzten Wochen vor dem G20-Gipfel schnell noch die Einhaltung der Regeln zugesagt. Sie standen daher nicht auf der Schwarzen Liste, obwohl sie noch kein einziges Abkommen mit irgendeinem Land über den Austausch von Finanzdaten für die Steuerfahndung geschlossen hatten. Darunter sind Österreich, die Schweiz, Luxemburg und Andorra. Andere wie Monaco, Liechtenstein und Belgien haben bisher mit nur einem einzigen Staat einen Austausch von steuerrelevanten Informationen vereinbart.

Die internationalen Standards waren von den Finanzministern der G20 bereits 2004 in Berlin vereinbart und vom UN-Steuerausschuss 2008 übernommen worden. Sie garantieren das Bankgeheimnis weiter gegen willkürliche Anfragen der Steuerbehörden. Bei konkretem Verdacht von Steuervergehen werden die Staaten jedoch verpflichtet, sich gegenseitig Auskunft zu geben.

AP/Reuters AP Reuters

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