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14. August 2009, 09:27 Uhr

Schlupfloch mit Dornen

Ein paar Bier zu viel und danach Auto fahren, das fällt vielen leicht. Ein Fahrverbot als Strafe für das Fehlverhalten liegt dagegen schwer auf dem Magen. Aber es gibt einen Ausweg: Die Justiz kann auf das Fahrverbot zugunsten einer höheren Geldbuße verzichten, wenn der Entzug des Führerscheins die Existenz gefährden würde.

Fahrverbot

Viele Verkehrssünder versuchen ihren Führerschein zu retten© Jens Ressing/DPA

Führerscheinentzug und Fahrverbot sind ein Alptraum für jeden, der auf das Auto angewiesen ist. Viele Betroffene kalkulieren: "Ich fahre mit dem Auto zur Arbeit, also darf man mir den Führerschein nicht wegnehmen, sonst würde ich ja den Job verlieren." So einfach ist es aber nicht. Der Betroffene muss nachweisen, dass der Verlust des Führerscheins eine Bedrohung seiner beruflichen Existenz darstellt. Dauersünder mit stattlichem Punktestand, sind praktisch chancenlos.

Die Existenzgefährdung muss unausweichlich ein, bevor ein Gericht auch nur erwägt, das Fahrverbot umzuwandeln. Ist der Arbeitsplatz 30 Kilometer entfernt? Das ist kein Problem sagt die Rechtsprechung, man kann ja mit Bus und Bahn fahren. Wenn das nicht geht, bliebe das Fahrrad. Dass der Jahresurlaub für die führerscheinlose Zeit verbraucht wird, gilt als Selbstverständlichkeit.

Das ist aber erst der Anfang, damit die Existenz trotz Führerscheinverlust nicht gefährdet wird, muss der Betroffene extreme Einschränkungen hinnehmen. Dazu zählt auch, dass er sich ein Zimmer in der Nähe seiner Arbeitstelle mietet, damit er zu Fuß zur Arbeit gehen kann. Aber auch Außendienstler, die den Führerschein für die Arbeit brauchen, haben es nicht leicht. Ihnen wird durchaus zugemutet, einen Chauffeur anzuheuern, um den beruflichen Pflichten nachzukommen. Dass man den Ersatzfahrer nicht aus dem laufenden Einkommen bezahlen kann, ist kein Hindernisgrund. Der Sünder kann ja einen Kredit aufnehmen.

Wer ein Fahrverbot abwenden will, muss sich auf einen schweren Gang einstellen. Ohne fachliche Beratung sind die Chancen gering.

Mit Informationen von

Mit Informationen von straffrei-mobil.de bietet Orientierung im verwirrenden Dickicht des Verkehrsrechts und des Strafrechts. Die Seite wird von Rechtsanwalt Christian Demuth, Düsseldorf, und Rechtsanwalt Uwe Lenhart, Frankfurt, betrieben.

Malte Lüer
 
 
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