22. Januar 2013, 13:02 Uhr

EU will E-Zigarette den Garaus machen

Die EU-Kommission will E-Zigaretten so streng kontrollieren wie Nikotinsprays oder -pflaster. Für den freien Verkauf wäre das nahezu das Aus - und käme einem Verbot gleich, wie Hersteller kritisieren.

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Die EU überarbeitet die Tabakdirektive und plant, E-Zigaretten als Arzneimittel einzustufen©

Das Thema erhitzt die Gemüter: Seit E-Zigaretten auf dem Markt sind, wird darüber diskutiert als was der elektronische Glimmstängel einzustufen ist - als Genussmittel oder als Medizinprodukt. Wäre ersteres der Fall, bliebe die E-Zigarette frei verkäuflich, bei letzterem müsste sie zugelassen und in der Apotheke verkauft werden. Der freie Verkauf wäre eingeschränkt, was den Herstellern natürlich wenig schmeckt. Für weiteren Zündstoff könnte nun ein Vorstoß der EU-Kommission sorgen.

Diese will laut einem Zeitungsbericht den Verkauf von nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten deutlich strenger regulieren. "Elektronische Zigaretten werden gleich behandelt mit Nikotin-Ersatztherapien wie Nikotinpflaster, Sprays oder Kaugummis", teilte die EU-Kommission auf Anfrage der "Berliner Zeitung" mit.

Dem Entwurf für die neue Tabakdirektive zufolge benötigen Produkte ab einem bestimmten Nikotingehalt eine Zulassung als Arzneimittel. Das dürfte nach Einschätzung der Kommission auf viele der derzeit auf dem Markt befindlichen Produkte zutreffen. "Wir haben zwar keine präzisen Informationen über alle derzeit auf dem Markt befindlichen E-Zigaretten gesammelt, aber es liegt nahe, dass viele die Vorgaben für Arzneimittel erfüllen oder vom Markt genommen werden müssen", zitierte die Zeitung die EU-Kommission.

Faktisch ein Verbot

Die elektronische Zigarette ist ein Produkt, mit der eine oftmals, aber nicht immer nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft wird. Immer mehr Raucher entdecken sie als Alternative zur herkömmlichen Zigarette. In Deutschland soll es Anfang 2012 nach Angaben des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH) etwa zwei Millionen Konsumenten gegeben haben.

Der Bundesregierung hatte auf eine Anfrage mitgeteilt, dass die elektronischen Zigaretten als Arzneimittel einzustufen seien, wenn diese Nikotin enthalten. Unter anderem Nordrhein-Westfalen war bereits mit einem Verbot der elektronischen Glimmstängel vorgeprescht, musste allerdings vor Gericht eine Schlappe einstecken. So befand das Oberverwaltungsgericht Münster, dass die Zigaretten und nikotinhaltige Kartuschen weder dem Arzneimittel- noch dem Medizinproduktegesetz unterliegen - ein Sieg für die Hersteller.

Doch nun droht ihnen Ungemach aus Brüssel: Der Regulierungsvorschlag der EU-Kommission sieht laut "Berliner Zeitung" sehr niedrige Grenzwerte vor, bis zu denen die nikotinhaltigen Produkte frei verkauft werden dürfen. Demnach darf eine Verbrauchseinheit nicht mehr als zwei Milligramm Nikotin enthalten und die Konzentration des Nikotins in der Flüssigkeit darf den Wert von vier Milligramm pro Milliliter nicht übersteigen. Derzeit gängige Produkte enthielten jedoch ein Vielfaches an Nikotin - und müssten damit aus den Supermarktregalen raus und über den Apothekentisch gehen.

Die Interessengemeinschaft E-Dampfen sieht in der Regelung ein faktisches Verbot der nikotinhaltigen elektronischen Zigarette. "Die EU schützt ihre Bürger zu Tode", kritisierte sie gegenüber der "Berliner Zeitung". "Der Verzicht auf Tabak bei gleichbleibendem Ritual und gleichbleibender Versorgung mit Nikotin wird nicht länger möglich sein." Obwohl E-Zigaretten wesentlich weniger schädlich als herkömmliche Zigaretten seien, würde eine Umsetzung des Vorschlags der EU-Kommission viele Menschen zum Tabakrauchen zurückgetrieben, warnte die Interessengemeinschaft.

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lea/DPA
 
 
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