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30. April 2010, 14:47 Uhr

Braunschweiger Apotheker angeklagt

Krebs-Medikamente im Wert von knapp 1,7 Millionen soll ein Braunschweiger Apotheker zu Unrecht abgerechnet haben. Deshalb erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.

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Mehrere Apotheker in Deutschland werden verdächtigt, beim An- und Verkauf von Zytostatika betrogen zu haben© Colourbox

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Anklage gegen einen Apotheker in 155 Fällen erhoben. Wie die Ermittlungsbehörde am Freitag mitteilte, werden dem 52-Jährigen 60 gewerbsmäßige Betrugsfälle, 80 Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und 15 gegen das Patentgesetz zur Last gelegt. In bundesweit rund 60 Ermittlungsverfahren gegen Apotheken ist dies die dritte Anklage.

Der Apotheker hat laut Staatsanwaltschaft nicht registrierte, teilweise nicht zugelassene und illegal importierte Arzneimittel für die Herstellung seiner Lösungen verwendet. "Der Angeschuldigte ist Inhaber einer Braunschweiger Apotheke, die einen erheblichen Teil ihres Umsatzes durch den An- und Verkauf hochpreisiger Medikamente für die Chemotherapie, den sogenannten Zytostatika, erzielt hat", hieß es weiter. Ihm wird vorgeworfen, diese Medikamente bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen als vergütungsfähig eingereicht und abgerechnet zu haben, obwohl er gewusst habe, dass er keinen Anspruch auf die Vergütung hatte. Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe In der Zeit von August 2002 bis August 2007 habe der Mann Medikamente im Wert von etwa 1,675 Millionen Euro zu Unrecht abgerechnet. Die einzelnen Schadenshöhen der insgesamt 60 abgerechneten Monate liegen laut Anklage zwischen einigen Hundert und gut 95.000 Euro. Für jeden Fall des gewerbsmäßigen und damit besonders schweren Fall des Betruges sieht der Gesetzgeber einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor.

Ob bei den weiteren Verdachtsfällen in Augsburg, Celle, Kiel, Mainz, Münster und Wuppertal Krebspatienten gesundheitlich geschädigt wurden, ist unklar. Laut der Staatsanwaltschaft Braunschweig und der ebenfalls mit einer Klage befassten Staatsanwaltschaft Mannheim hätten sich bisher keine Anhaltspunkte dahingehend ergeben, dass Krebspatienten durch die Einnahme geschädigt wurden, weil die Medikamente immer einen Originalwirkstoff enthalten hätten.

APN
 
 
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