23. April 2012, 11:54 Uhr

Gericht verbietet Warnung vor E-Zigaretten

Das Land Nordrhein-Westfalen darf nicht weiter vor dem Genuss der umstrittenen E-Zigaretten warnen. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Münster unterliegen die Glimmstengel nicht dem Arzneimittelgesetz.

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Umstrittene E-Zigaretten: Das Oberverwaltungsgericht NRW sieht keinen Grund, davor zu warnen©

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) per einstweiliger Anordnung Warnungen vor Elektronischen Zigaretten untersagt. Im Gegensatz zur Auffassung des Landesgesundheitsministeriums unterlägen sogenannte E-Zigaretten und nikotinhaltige Kartuschen weder dem Arzneimittel- noch dem Medizinproduktegesetz, befanden die Münsteraner Richter am Montag in einem unanfechtbaren Beschluss. (Az. 13 B 127/12)

Das NRW-Gesundheitministerium hatte im Dezember vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen seien. Der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E-Zigaretten sei strafbar.

Gericht: Einstufung als Arzneimittel falsch

Dagegen stellte das Gericht in Münster fest, das nikotinhaltige Liquid für E-Zigaretten erfülle nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einstufung als Arzneimittel, weil nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum im Vordergrund stehe. Auch habe die E-Zigarette nebst Zubehör "keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder vorbeugende Zweckbestimmung".

Bei Elektronischen Zigaretten wird eine verdampfte Flüssigkeit inhaliert, die in der Regel Nikotin und andere Substanzen enthält. E-Zigaretten bestehen aus Gehäuse, Batterie, einem elektrischen Vernebler und einer Kartusche, die der Raucher selbst einsetzt. Wie riskant die E-Zigarette ist und welche langfristigen Schäden drohen, gilt als wissenschaftlich noch nicht ausreichend erforscht.

dho/AFP
 
 
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