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BGH: Weitergabe von Namen an Schufa bei Abschluss von Mobilfunkvertrag zulässig

Mobilfunkanbieter dürfen der Schufa die Namen von Kunden und Informationen über neu abgeschlossene oder beendete Verträge mit nachträglicher Abrechnung übermitteln. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Er sah keine Datenschutzprobleme, die Weitergabe der Daten solle Betrug verhindern. (Az. VI ZR 431/24)
Frau am Laptop

Online-Bewertungen: Verbraucherschützer kritisieren mangelnde Transparenz

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher orientieren sich im Internet an den Bewertungen anderer Kunden - doch ob diese überhaupt echt sind, ist nicht immer klar. Nötig sei deshalb Transparenz, forderten die Verbraucherzentralen am Dienstag. Eine stichprobenartige Erhebung der Verbraucherschützer zeigte, dass es teils genau daran mangelt: Rund jedes vierte Unternehmen informiert demnach nicht oder nicht klar genug darüber, ob und wie es die Echtheit der Bewertungen sicherstellt.