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4. September 2008, 07:40 Uhr

Joseph Fritzl droht Mordanklage

Joseph Fritzl, der Inzest-Vater von Amstetten, kann möglicherweise auch wegen Mordes belangt werden. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachter. Es geht dabei um das gemeinsame Baby mit seiner Tochter E., das kurz nach der Geburt gestorben und von Fritzl in einem Ofen verbrannt worden war.

Kann laut einem Gutachten auch wegen Mordes belangt werden: Joseph Fritzl, der seine Tochter E. 24 Jahre in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt hatte© AFP

Der Inzest-Vater von Amstetten könnte nach dem Bericht eines Gutachters auch wegen Mordes angeklagt werden. Das Baby, das Josef Fritzl mit seiner Tochter E. zeugte und das wenige Tage nach seiner Geburt 1996 starb, hätte nach dem Bericht eines Experten bei entsprechender Hilfe überleben können, berichtete das österreichische Nachrichtenmagazin "News". Josef Fritzl hatte die Leiche des Kindes im Ofen verbrannt.

Der vom Gericht beauftragte Gutachter stützt sich laut "News" komplett auf die Aussage der Tochter E. Demnach war Fritzl bei der Geburt des Kindes im Kellerverlies dabei. Der kleine M. sei schwer krank zur Welt gekommen und habe erhebliche Atembeschwerden gehabt.

Fritzl habe darauf nicht reagiert, rund 70 Stunden später sei das Kind gestorben. Da er gewusst haben muss, dass das Kind ohne entsprechende medizinische Versorgung stirbt, könne er nun zusätzlich wegen Mordes durch Unterlassung angeklagt werden, so die Schlussfolgerung des Gutachters. Der Angeklagte selbst, der in Untersuchungshaft sitzt und weitgehend geständig ist, bestreitet nach Angaben des Magazins jedoch, bei der Geburt dabei gewesen zu sein.

Der heute 73-Jährige hatte seine Tochter E. 24 Jahre in einem Kellerverlies unter seinem Haus gefangen gehalten, sie vergewaltigt und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Im Frühjahr diesen Jahres waren die Behörden auf den Fall aufmerksam geworden. Der Prozess gegen den Mann soll noch vor Weihnachten beginnen und zum Schutz der Opfer wahrscheinlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

DPA
 
 
KOMMENTARE (1 von 1)
 
guinness.1 (04.09.2008, 15:05 Uhr)
Hoffentlich......
... wird dieser abgrundtief böse Mensch zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt, sodaß er das Gefängnis nur noch im Sarg verläßt.
.
Alles andere wäre für die Opfer unerträglich!
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