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4. Juli 2008, 12:23 Uhr

Marcos Prozess auf November vertagt

Der Prozess gegen Marco W. aus Uelzen ist in Antalya erneut vertagt worden. Marco wird zur Last gelegt, in seinem Türkei-Urlaub im vergangenen Jahr eine minderjährige Britin missbraucht zu haben. Der Uelzener war zunächst inhaftiert worden.

Marco W. war zum zehnten Verhandlungstag gar nicht erst in die Türkei gereist© DDP

Ein Gericht in der türkischen Stadt Antalya hat den Missbrauchsprozess gegen Marco aus dem niedersächsischen Uelzen am Freitag auf den 26. November vertagt. Ein für die Fortsetzung des Verfahrens nötiges medizinisches Abschlussgutachten habe nicht vorgelegen, sagte Ömer Aycan, der Anwalt des mutmaßlichen Opfers. "Es wurde nach zwei Sekunden vertagt. Ich kann nicht viel sagen", sagte er.

Marco wird vorgeworfen, im Osterurlaub 2007 als damals 17-Jähriger die 13-jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht zu haben.

Er war vor Weihnachten aus achtmonatiger Untersuchungshaft entlassen worden und reiste nicht zum Prozess an. Marco bestreitet die Vorwürfe und spricht von einvernehmlichen Zärtlichkeiten auf dem Zimmer des Mädchens, nachdem sich beide in der Disco kennengelernt hatten.

DPA
 
 
KOMMENTARE (10 von 12)
 
sachsenwini (06.07.2008, 12:13 Uhr)
@ Loki-Asgard Richtig, das sagte der Anwalt,

und es ist nicht seine einzige Lüge.
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Er hat noch ganz andere Sachen in die Presse getragen und wollte es später nicht gewesen sein.
Dann hat er sogar geäußert, die Verteidigung hätte es unter seinen Namen getan.
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Charlotte hat sich offenbar an die Wahrheit gehalten, auch wenn das dem Herrn Anwalt nicht gepasst hat. Es wäre nur gut gewesen, wenn sie ihre Aussage vor Gericht und vor Marco gemacht hätte.
Loki-Asgard (05.07.2008, 23:41 Uhr)
@Sachsenwini: Zitat aus der Welt:
Charlotte hat die Zudringlichkeit des Jungen mit einem Schlag gegen seinen Kopf abgewehrt“, erklärte ihr Anwalt laut „Bild am Sonntag“. Charlotte habe berichtet, dass sie in der Nacht zum 10. April nachts aufgewacht sei und Marco auf ihr gelegen habe. Ihr Slip und ihre Schlafanzughose seien heruntergezogen worden. Sie habe Schmerzen im Unterleib gespürt, und ihr Körper sei feucht gewesen. Laut dem „Spiegel“ fand ein Arzt nach der Anzeige der Eltern von Charlotte bei der Polizei auch Spermien in der Vagina des Mädchens.
sachsenwini (05.07.2008, 22:09 Uhr)
@ Loki-Asgard die kleine Charlotte
hat Marco Weiss eben nie als Vergewaltiger bezeichnet sie hat ausgesagt, dass sie ihn eingeladen und er ihr nichts angetan hat.
Als ihre Aussage endlich dem Gericht vorlag, musste man ihn ja auch frei lassen.
Alle gegenteiligen Darstellungen sind Lügen Ihres Anwaltes, die er erst in die Presse brachte und dann abstritt, es überhaupt gesagt zu haben.
Von ihm kommen auch von Anfang an die Spinnereien über Gutachten, die es nicht gibt und die deshalb auch nie bei Gericht ankommen werden.
MamfredBuchholz (05.07.2008, 21:14 Uhr)
...es ging nie
um eine Vergewaltigung. Sondern um sexuellen Missbrauch. Und der liegt auch dann vor, wenn das minderjährige Opfer einverstanden war und es zu keinem "richtigen" Geschlechtsverkehr gekommen ist. Insofern hat Marco völlig zu Recht in U-Haft gesessen und säße es bei uns auch. Allerdings würde ein solcher Prozeß bei uns wohl nicht so verschleppt.
Loki-Asgard (05.07.2008, 18:24 Uhr)
@Sachsenwini
In ihre Aussage hat die kleine Charlotte Marco Weiss als Vergewaltiger bezeichnet und bei der Spurenlage ist an Den Worten Des Opfers Nicht zu zweifeln.
sachsenwini (05.07.2008, 13:54 Uhr)
Wie die Spermaspuren auf das "kleine" Mädchen kamen
und von wem sie stammen wird sie wohl sicherlich hinreichend erklärt haben.
Es gab ja ein sehr umfangreiches Protokoll, mit dem sie Marco entlastete, so dass er sofort freigelassen werden musste.
Loki-Asgard (05.07.2008, 11:47 Uhr)
@Sachsenwini
Und die Spermaspuren auf dem kleinen Mädchen kamen wohl durch Flugbestäubung.
sachsenwini (05.07.2008, 10:40 Uhr)
@ Loki-Asgard Wenn es nur den geringsten Anlass gäbe

Marco einer strafbaren Handlung zu beschuldigen, dann würde er nicht frei herumlaufen.
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Wenn seine Freundin eine Aussage zu seinem Ungunsten gemacht hätte, wenn sich auch nur eine Lüge ihres Anwaltes als wahr erwiesen hätte, wenn es eine unerlaubte Handlung oder ein Gutachten gäbe, dann wäre das Gericht glücklich, endlich ein Urteil fällen zu können.
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Da er aber unschuldig so lange im Kerker saß, können sie ihn nicht freisprechen ohne ihn zu entschädigen. Sie können den Fall wahrscheinlich auch nicht an die deutsche Staatsanwaltschaft übergeben, da dann der ganze Justizskandal bekannt würde.
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So müssen sie den Prozess bis in alle Ewigkeit verschleppen.
Loki-Asgard (04.07.2008, 22:04 Uhr)
Schande
Der Typ ist Schuldig, es ist eine Schande für ein Land wie die Türkei das der Kerl wieder Frei rumläuft.
sachsenwini (04.07.2008, 20:06 Uhr)
Die unendliche Geschichte.

Wo es keine Vergewaltigung gab, kann es auch kein Opfer geben.
Wenn es kein traumatisiertes Vergewaltigungsopfer gibt, kann es auch kein Gutachten darüber geben.
Wo es kein Gutachten gibt, kann auch niemals ein solches bei dem Gericht ankommen.
.
Hier hat der Anwalt des Mädchens seine Altersversorgung abgesichert.
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