. .
Panorama-Nachrichten
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
25. Juni 2010, 15:02 Uhr

"Ein Sieg für die Patienten"

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Passive Sterbehilfe darf nicht strafbar sein. Ärzte und Juristen sprechen von einem epochalen Urteil, das das Selbstbestimmungsrecht der Patienten stärke.

Sterbehilfe, BGH, Bundesgerichtshof, Karlsruhe, Krankeit, Tod, Alter

Der BGH hat einen Anwalt freigesprochen, der einer Mandatin zur Sterbehilfe geraten hatte© Oliver Berg/DPA

Passive Sterbehilfe ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) erlaubt. Ärzte, Betreuer und Pflegeheime müssten lebenserhaltende medizinische Behandlungen beenden, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht, heißt es in der am Freitag verkündeten Grundsatzentscheidung. Aktive Sterbehilfe wie das Verabreichen einer Giftspritze sei jedoch nach wie vor verboten.

Die Richter sprachen damit einen Rechtsanwalt frei, der vom Landgericht Fulda wegen versuchten Totschlags zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war. Er hatte der Tochter einer schwer kranken Frau zur passiven Sterbehilfe geraten. Diese hatte daraufhin den Schlauch für die künstliche Ernährung durchgeschnitten. (Az.: 2 StR 454/09)

Mit seinem Grundsatzurteil stärkt der BGH das Selbstbestimmungsrecht von Patienten. Das Urteil führe für Pfleger, Angehörige und Ärzte zur Rechtssicherheit, sagte eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft. Besucher applaudierten, Ärzte und Juristen sprachen im Gerichtssaal von einem epochalem Urteil.

Widerspruch zwischen Strafrecht und Patientenverfügung

Bisher befanden sich alle Beteiligten bei der Entscheidung über den Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme in einem schweren Konflikt, wenn ein Patient so krank war, dass er seinen Willen nicht mehr selbst äußern konnte. Denn einerseits erlaubte das Betreuungsrecht seit 2009 den passiven Abbruch lebensverlängernder Behandlungen bei Vorliegen eines früher geäußerten oder schriftlichen entsprechenden Patientenwillens. Nach dem Strafrecht war es jedoch nach wie vor streng verboten. Diesen Widerspruch räumte der BGH beiseite. Was ein Recht erlaube, dürfe das Strafrecht nicht verbieten, sagte die Vorsitzende Richterin Ruth Rissing-van Saan bei der Urteilsbegründung. Der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen sei daher straffrei, wenn sich Ärzte und Betreuer einig seien. Bei Uneinigkeit müsse ein Gericht entscheiden. Ein passiver Behandlungsabbruch sei künftig zudem nicht mehr nur durch Unterlassen von Handlungen wie dem Einstellen der künstlichen Ernährung straffrei möglich, sagte Rissing-van Saan. Dies könne nun auch durch aktive Handlungen geschehen wie das Durchschneiden eines Versorgungsschlauchs. Die Tötung auf Verlangen sei aber nach wie vor strafbar.

In dem vorliegenden Fall hatte die Patientin seit 2002 nach einer Hirnblutung im Wachkoma gelegen und war in einem Pflegeheim mit einer Sonde künstlich ernährt worden. Eine Besserung des Gesundheitszustandes war nicht zu erwarten. Ihre erwachsenen Kinder bemühten sich entsprechend dem kurz vor der Erkrankung geäußerten Wunsch der Mutter, sie wolle nicht künstlich am Leben erhalten werden, um die Einstellung der Behandlung. Nachdem die Tochter den Schlauch durchtrennt hatte, wurde die Todkranke in ein Krankenhaus verlegt, wo sie zwei Wochen später starb.

Das Landgericht Fulda hatte die Tochter freigesprochen, da sie sich aufgrund des Rates ihres Anwalts über das Verbot aktiver Sterbehilfe nicht im Klaren gewesen sei. Der Anwalt, der renommierte Patientenrechtler Wolfgang Putz, hätte es aber besser wissen müssen, befand das Gericht und verurteilte ihn wegen versuchten Totschlags. Dagegen ging der Anwalt in Revision.

Justizministerin begrüßt das Urteil

Patientenrechtler Putz bezeichnete nun das BGH-Urteil als "Sieg für Patientenrechte und für das menschenwürdige Sterben". Der frühere BGH-Vorsitzende Klaus Kutzer und Rechtsgutachter zu Fragen der Patientenautonomie sagte, mit dem Urteil sei für die tägliche Praxis in Krankenhäusern und Pflegeheimen "Rechtssicherheit geschaffen" worden. Ärzte stünden nicht mehr wie zuvor mit einem Bein im Gefängnis, wenn sie den Willen unheilbarer Patienten befolgen und eine lebensverlängernde Behandlung abbrechen.

Ähnlich äußerte sich in Karlsruhe der Leiter der Akutklinik des Klinikums Nürnberg, Frank Erbguth. Das Urteil sei ein "wichtiger Meilenstein für die Medizin". Es schaffe Klarheit, unter welchen umständen Ärzte eine nicht gewollte Therapie abbrechen dürfen. Nach Ansicht Erbguths wird mit dem Urteil die "Forderung nach aktiver Sterbehilfe überflüssig", weil nun die passive Sterbehilfe sehr viel leichter möglich sei.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte, dass der BGH "dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen zu Recht einen besonders hohen Stellenwert eingeräumt" habe. Die Entscheidung stelle klar, dass es "keine Zwangsbehandlung" gegen den Willen des Menschen geben dürfe. "Niemand macht sich strafbar, der dem explizit geäußerten oder dem klar festgestellten mutmaßlichen Willen des Patienten, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten, Beachtung schenkt", erklärte die Ministerin.

Was ist Sterbehilfe? Aktive Sterbehilfe - ist in Deutschland strafbar. Wer jemanden auf dessen eigenen Wunsch tötet, wird wegen Tötung auf Verlangen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.

Passive Sterbehilfe - nennt man den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. Zulässig ist das, wenn der Abbruch dem mutmaßlichen oder in einer Patientenverfügung erklärten Willen entspricht.

Indirekte Sterbehilfe - ist die Verabreichung starker Schmerzmittel, die durch ihre Wirkung auf geschwächte Organe das Leben verkürzen können. Das ist nicht strafbar, wenn es dem Willen des Patienten entspricht, weil damit ein Tod in Würde ermöglicht wird.

Beihilfe zum Suizid - ist grundsätzlich nicht strafbar. Damit ist es erlaubt, einem Lebensmüden die tödliche Dosis bereitzustellen. Allerdings wäre ein anwesender Sterbehelfer zur Rettung des Patienten verpflichtet. Er würde sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen, wenn er keinen Notarzt ruft, sobald der Patient die tödliche Dosis genommen hat.

ukl/AFP/Reuters
 
 
KOMMENTARE (10 von 34)
 
LaoLu (28.06.2010, 02:52 Uhr)
Genug der Aufregung, liebe Krankenhaushasserin.
Wenn ich mal irgendwann an der Schwelle stehe, dann möchte I C H entscheiden, ob ich gehe oder bleibe.

Und wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin, dann sollen meine Nächsten diese Entscheidung treffen - basierend auf dem Wissen um meine grundsätzliche Meinung zu der Zeit, als ich noch selber dazu in der Lage war.

Und kein Arzt, keine Krankenschwester, kein "Lebensschützer" und, ganz besonders, keine Religionsgemeinschaft.

Und wenn ich Zweifel an der Aufrichtigkeit meiner Nächsten habe, dann muß ich das, was ich mir wünsche, halt vorher schriftlich und mit notarieller Hilfe niederlegen.

Ich begrüße dieses Urteil.
Krankenhaushasser (27.06.2010, 18:44 Uhr)
@aeternitas
Mein Vater sollte nicht einfach irgendeine von mir ausgefüllte Erklärung unterschreiben, sondern eine Vorgedruckte Patientenverfügung ausfüllen (selbst und alleine) und unterschreiben. Das wäre auf jeden Fall besser gewesen, als wenn ich gar nicht habe außer seiner Aussage dass er nicht verhungern und verdursten und nicht ins Heim will.

Aber das ist ja seit diesem Urteil völlig egal.

Das was Sie schreiben ist alles richtig GEWESEN - bis zu diesem Urteil ! Lesen Sie es noch mal richtig! Die Mutter soll gesagt haben, dass sie nicht künstlich ernährt werden will ? es gab nichts Schriftliches! Und trotzdem hat die Tochter Recht bekommen.

Und das ist ja das, was mich so aufregt!

Jetzt geht es leider nach dem Motto "Meine Ehefrau hat aber gesagt, dass sie sterben will..." und schon ist man sie los.
aeternitas (27.06.2010, 15:31 Uhr)
@Krankenhaushasser
Sie können NICHT ihrem Vater eine Erklärung vorliegen, die er unterschreibt. Die Patientenverfügung ist ein notarieller Akt, wo derjenige, der sie haben möchte, beweisen muss, dass er noch bei Sinnen ist, indem er getestet wird (war bei meiner Oma so), z.B. musste sie sagen, wie der Bürgermeister der Stadt heißt, welcher Tag heute ist (Datum), warum sie hier ist, was sie glaubt, was eine Patientenverfügung bedeutet. Wichtig ist auch, alles genau festzulegen. Nicht nur schreiben "ich lehne lebenserhaltende Maßnahmen ab", sondern in welchem Fall, welche Maßnahmen etc. NIEMAND darf reinreden, schon gar nicht potentielle Erben. So sollte der Idealfall sein. Und selbst wenn alles vorliegt, der Patient hat eine gültige Patientenverfügung, muss der Arzt sie NICHT befolgen. D.h. er kann immer noch reanimieren und künstliche Ernährung anordnen. Das geht nicht so nach dem Motto "Meine Ehefrau hat aber gesagt, dass sie sterben will..." und schon ist man sie los. Unser Notar sagte uns, dass sogar mal angedacht war als Gesetzesvorlage, dass im Fall der Fälle automatisch der Ehepartner entscheiden darf. Soweit kam es glücklicherweise nicht, weil sonst viele Ehen plötzlich elegant beendet wären...

Schwarzenegger (27.06.2010, 13:23 Uhr)
Evil King
Da Sie nicht in der Lage sind sachlich auf meine Argumente einzugehen, erspare ich mir jede weitere Diskussion mit Ihnen. Jazabels Position scheint sie sowieso weniger zu stören als meine. Und mit Mördern im Geiste will ich nichts zu tun haben. Von daher - sterben sie doch wie sie wollen...
Krankenhaushasser (27.06.2010, 13:19 Uhr)
@Evil-King
Also noch mal genauer:

VOR dem Urteil haben die Ärzte (außer der Arzt, der meine Mutter behandelt hat) sich geweigert, die Ernährung einzustellen, wenn sie es nicht schriftlich vom Patienten bekommen haben, dass er nicht ernährt werden will. Und sie hätten sich strafbar gemacht, wenn sie es ohne etwas Schriftliches getan hätten.

Durch dieses Urteil ist das aber anders - jetzt dürfen die Ärzte die Ernährung auch dann einstellen, wenn es nur mündlich gesagt worden sein soll - und das ist das, was Erbschleichern Tür und Tor öffnet.
Schwarzenegger (27.06.2010, 12:57 Uhr)
Evil King
Sie haben das Posting nicht verstanden, zumindest reden sie mit vielen Worten wirr daher. Geht es Ihnen nur ums Rechthaben? Sie distanzieren auch nicht von Jazabel. Dem ist daher wahrlich nichts hinzuzufügen.
Evil-King (27.06.2010, 11:37 Uhr)
Gemeinwohl???
@Schwarzenegger:

Gemeinwohl????
Was hat das Dahinsiechen und der Sterbewunsch eines Menschen mit dem Gemeinwohl zu tun?
Wann ist das Gemeinwohl denn geschützt? Wenn man den Patienten noch solange wie möglich am Leben erhält, damit Erbschleicher und Co noch schnell alles zu ihren Gunsten zurechtschieben???
Was geht andere Leute mein Leben an???
Ist es nicht jedem selbst bestimmt, zu entscheiden ob er leben mag oder lieber sterben? Was hat das mit Egoismus zu tun???
Zudem sollte dir klar sein, auf welcher Seite ich stehe... Bestimmt nicht auf einer, die Sterbehilfe bzw Sterbewunsch mit Euthanasie gleichsetzt...
So sehr ich Nazis auch verabscheue, so zeugt es nicht gerade von geistiger Reife, wenn man heutiges Geschehen immer wieder in Kontext mit den Nazis bringt...
Sowas nennt man dann eher Paranoia.


@ Krankenhaushasser:

Ich rede von den Ärzten. Du von der Tochter in vorliegendem Fall.
Kein Arzt wird die Massnahmen abbrechen bzw einstellen, nur weil jemand da einen auf "ich hab gehört..." macht. In vorliegendem Fall haben sich die Ärzte ja auch geweigert, da was zu machen. Es war immerhin die Tochter, welche den Schlauch durchtrennt hat...
Vllt reden wir nur aneinander vorbei.
aeternitas (27.06.2010, 10:13 Uhr)
Was passieren kann
Meine Oma hatte glücklicherweise eine Patientenverfügung als sie im Alter von 82 Jahren schleichend und später immer schneller dement wurde. In den letzten Monaten erkannte sie nur noch eines von ihren zwei Kindern und sonst keinen mehr, dafür hielt sie uns andere für Nachbarn bzw. längst verstorbene Personen und wurde auch von längst verstorbenen Freunden und Verwandten besucht. Ein paar Wochen vor ihrem Tod erlitt sie einen Schlaganfall. Der diensthabende Arzt rief mitten in der Nacht an und sagte uns, da sie eine Patientenverfügung hatte, ob wir wirklich sicher sind, dass sie nicht mehr ins Krankenhaus soll. Das wollten wir natürlich, denn ein Transport ins Krankenhaus ist für einen schwer dementen Patienten eine Qual. Er rief uns noch zwei mal an. Meine Mutter fragte eine der Schwester im Heim, wo meine Oma zu dem Zeitpunkt lebte, wie sie handeln würde, wenn es ihre Mutter wäre. Und die Schwester sagte: sie begleiten und sterben lassen. Alles andere ist nur noch alte Menschen quälen. Also haben wir uns an den Rat der Schwester gehalten, die Oma blieb in ihrem angestammten Zimmer, sie hatte noch ein paar Wochen, kurz vor ihrem Tod noch eine kurze Hochphase, wie viele alte Menschen die sterben, und starb dann irgendwann plötzlich in der Nacht an inneren Blutungen.
Wir waren dem Arzt sehr dankbar, dass er ihren Willen akzeptiert hat. Die Ärzte sind nämlich nicht daran gebunden zu tun, was wir entscheiden. Viele setzen sich auch darüber hinweg. Auf jeden Fall konnte meine Oma einen friedlichen Tod sterben umgeben von Leuten die sie kannte. Auch wenn sie "nur" 85 geworden ist.
Krankenhaushasser (27.06.2010, 07:35 Uhr)
@Evil-King
Wer hat denn nun den Artikel nicht richtig gelesen ?

In diesem Artikel steht: GEÄUSSERTER Wunsch und in den beiden Artikeln unter mehr zum Thema wird es sogar noch deutlicher - da steht definitiv das es GESAGT wurde - es lag speziell in diesem Fall NICHTS schriftliches vor.

Ihre erwachsenen Kinder bemühten sich entsprechend dem kurz vor der Erkrankung GEÄUSSERTEM Wunsch der Mutter, sie wolle nicht künstlich am Leben erhalten werden, um die Einstellung der Behandlung

BGH-Prozess um Sterbehilfe - Freispruch gefordert
Wenige Wochen zuvor hatte sie ihrer Tochter GESAGT, dass sie keine Beatmung und keine künstliche Ernährung wolle, falls sie das Bewusstsein verlieren und pflegebedürftig werden sollte

BGH stärkt Selbstbestimmungsrecht bei Sterbehilfe
Die Patientin hatte ihrer Tochter GESAGT, dass sie in einem solchen Fall nicht künstlich ernährt werden wolle.
Schwarzenegger (27.06.2010, 00:49 Uhr)
@Evil King
Sie haben vergessen auf Jazebel zu antworten. Das würde mich viel mehr interessieren als ihr egoistisches ich -ich- ich will mein Leben bestimmen. Das Sie das Wollen ist klar. Manchmal muß der egoistische Wille jedoch hinter dem Gemeinwohl zurückstehen. Und das Gemeinwohl ist eben nicht mehr gegeben, wenn Ihnen und anderen von solchen Technokraten wie Jazabel der Schlauch abgedreht wird.

Im Unterschied zu den Nazis, die ihre Euthanasieprogramme noch heimlich durchführten, werden Technokraten wie Jazabel Ihnen im besten FDP-Deutsch erklären, warum sie nicht weiterzuleben haben und sich schämen sollten, falls sie es wollten. ganz sachlich, denn mehr als die Sachebene haben diese Typen nicht vorzuweisen. Und mehr werden sie deshalb auch nicht verstehen.

Typen wie Jazabel halte ich für die eigentliche Gefahr. Und deswegen sollten die Gesetze ganz schnell dahingehend geändert werden, daß dieser Richterspruch keinen Bestand mehr hat.

Ein früher geäusserter Patientenwille ist eben nicht notwendigerweise ein schriftlicher. Da genügt es einen Zeugen aufzutreiben. Die Jazabels dieser Gesellschaft stehen sicher schon bereits, wenn Sie in deren Augen zu alt und zu teuer sind..... Und das obwohl sie gerne noch weitergelebt hätten.

Also, verhalten Sie sich lieber mal zum genannten Poster, damit klar wird, wo sie stehen.
MEHR ZUM ARTIKEL
Sterbehilfe Australier darf verhungern

Ein querschnittsgelähmter Australier hat das Recht zugesprochen bekommen, im Pflegeheim verhungern zu dürfen. Das Urteil eines Gerichts in Perth löst nun eine Debatte über Sterbehilfe in Australien aus. mehr...

Roger Kusch "Dr. Tod" stellt Sterbehilfe ein

Der umstrittene frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch beugt sich einem richterlichen Beschluss und will keine Sterbehilfe mehr anbieten. Die Gerichtsentscheidung finde er zwar falsch, so Kusch, werde sie aber respektieren. Einen Seitenhieb für die Richter gab es aber doch noch. mehr...

 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (23/2012)
Rettet die Liebe