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15. März 2007, 14:31 Uhr

Anti-Nazi-Symbol nicht strafbar

Um gegen Nazis zu mobilisieren, verballhornt ein schwäbischer Versandhändler Nazi-Symbole: Er verkauft etwa Buttons mit durchgestrichenem Hakenkreuz. Das Stuttgarter Landgericht hatte ihn deswegen verurteilt - zu Unrecht, so der Bundesgerichtshof.

Zoom

Durchgestrichenes Hakenkreuz? Ist okay, sagt der Bundesgerichtshof© Michael Urban/DDP

Der Verkauf von Emblemen mit durchgestrichenen Hakenkreuzen ist nicht strafbar. Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach am Donnerstag einen Versandhändler frei, der Kleidungsstücke, Anstecker und andere Artikel mit Anti-Nazi-Symbolen vertrieben hatte. Wenn die Symbole "in offenkundiger und eindeutiger Weise" die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck brächten, dann dürfe deren Gebrauch nicht kriminalisiert werden.

Damit korrigierten die Karlsruher Richter ein Urteil des Landgerichts Stuttgart. Es hatte den 32 Jahre alten Angeklagten aus dem baden-württembergischen Winnenden zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt - wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Laut BGH besteht kein Zweifel, dass die verkauften Artikel eindeutig gegen die Nazi-Ideologie gerichtet sind.

Bundesanwaltschaft für Freispruch

Der Angeklagte Jürgen Kamm hatte über seinen Online-Shop Nix Gut Anstecker, Kleidungsstücke und andere Artikel mit durchgestrichenen oder zerstörten Hakenkreuzen verkauft. Zwar hatte auch das Landgericht keinen Zweifel, dass er damit eine Ablehnung der Nazi- Ideologie zum Ausdruck brachte. Es sprach ihn gleichwohl schuldig, weil solche Symbole - ob durchgestrichen oder nicht - generell aus dem öffentlichen Raum verbannt werden sollten, um einen Gewöhnungseffekt zu vermeiden. Die Bundesanwaltschaft hatte vergangene Woche Freispruch beantragt. Die Staatskasse muss dem Angeklagten nun seine Auslagen für den Prozess erstatten - und das Landgericht Stuttgart muss über eine Entschädigung für die Durchsuchung des Versandhandels entscheiden.

KOMMENTARE (3 von 3)
 
jzee (15.03.2007, 15:19 Uhr)
Das Urteil macht Mut!
Nun darf die Polizei nicht mehr gegen durchgestrichene Hakenkreuze vorgehen, was auch richtig so ist! Vorher konnte der Eindruck enstehen, wenn Polizisten einen Punk, oder wie man auch immer diese Jugendbewegung nennen möchte, wegen eines durchgestrichenen Hakenkreuzes bestrafen, bzw anzeigen ließ, dass die Polizei gegen das "Dagegensein" von Nazis, ist. Was selbstverständlich und zurecht lange Zeit auf Kritik und Unverständnis stieß.
mfg
catchme (15.03.2007, 15:13 Uhr)
Typisch deutsch !
Das deutsche Richter käuflich sind, haben die letzten Prozesseinstellungen gegen Ackermann & Co gezeigt ... nun kommt noch die Dummheit hinzu ! Es bedarf des höchsten, deutschen Gerichtes, um ein Verfahren zu beenden, das wieder einmal ein Schlaglicht auf die deutsche Rechtssprechung wirft. Da reden Staatsanwaltschaft und Gericht immer von Überlastung - dabei produzieren sie ihre Fälle selber und der Steuerzahler bezahlt es !
Paolo_Pinkel (15.03.2007, 13:08 Uhr)
Bundesgerichthof oder Bundesverfassungsgericht?
Ja Ja, wer hat's denn nun entschieden...das Problem des Sterns ist immer wieder der Unterschied zwischen BGH und BVerfG. Auch in diesem kurzen Artikel war man sich mal wieder nicht sicher wer es denn nun entschieden hat.
Aber macht nix irgendwas mit "Bundes" und "Gericht" wird es schon gewesen sein ;-)
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