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15. März 2007, 11:37 Uhr

Anti-Nazi-Symbol nicht strafbar

Um gegen Nazis zu mobilisieren, verballhornt ein schwäbischer Versandhändler Nazi-Symbole: Er verkauft etwa Buttons mit durchgestrichenem Hakenkreuz. Das Stuttgarter Landgericht hatte ihn deswegen verurteilt - zu Unrecht, so der Bundesgerichtshof.

Durchgestrichenes Hakenkreuz? Ist okay, sagt der Bundesgerichtshof© Michael Urban/DDP

Der Verkauf von Emblemen mit durchgestrichenen Hakenkreuzen ist nicht strafbar. Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach am Donnerstag einen Versandhändler frei, der Kleidungsstücke, Anstecker und andere Artikel mit Anti-Nazi-Symbolen vertrieben hatte. Wenn die Symbole "in offenkundiger und eindeutiger Weise" die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck brächten, dann dürfe deren Gebrauch nicht kriminalisiert werden.

Damit korrigierten die Karlsruher Richter ein Urteil des Landgerichts Stuttgart. Es hatte den 32 Jahre alten Angeklagten aus dem baden-württembergischen Winnenden zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt - wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Laut BGH besteht kein Zweifel, dass die verkauften Artikel eindeutig gegen die Nazi-Ideologie gerichtet sind.

Bundesanwaltschaft für Freispruch

Der Angeklagte Jürgen Kamm hatte über seinen Online-Shop Nix Gut Anstecker, Kleidungsstücke und andere Artikel mit durchgestrichenen oder zerstörten Hakenkreuzen verkauft. Zwar hatte auch das Landgericht keinen Zweifel, dass er damit eine Ablehnung der Nazi- Ideologie zum Ausdruck brachte. Es sprach ihn gleichwohl schuldig, weil solche Symbole - ob durchgestrichen oder nicht - generell aus dem öffentlichen Raum verbannt werden sollten, um einen Gewöhnungseffekt zu vermeiden. Die Bundesanwaltschaft hatte vergangene Woche Freispruch beantragt. Die Staatskasse muss dem Angeklagten nun seine Auslagen für den Prozess erstatten - und das Landgericht Stuttgart muss über eine Entschädigung für die Durchsuchung des Versandhandels entscheiden.

 
 
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