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1. September 2011, 17:19 Uhr

Zum Abschuss freigegeben - aber nur manchmal

Darf man Tauben töten, weil sie Schädlinge sind? Oder gilt auch für die oft geschmähten "Ratten der Lüfte" der Tierschutz? Mit dieser Frage musste sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof befassen. Das Urteil fiel nicht ganz eindeutig aus.

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Vor allem bei Großstädtern sind Tauben als "Ratten der Lüfte" verhasst© Uwe Zucchi/DPA

Verwilderte Straßentauben sind nach einem Gerichtsurteil Schädlinge - allerdings nur wenn sie in großen Schwärmen auftreten. Die Tiere zu töten sei nur in Grenzen erlaubt, sagte ein Sprecher des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs am Donnerstag in Kassel. Geklagt hatte ein Falkner aus dem südhessischen Villmar. Ein Unternehmen in Rüsselsheim hatte ihn beauftragt, die Taubenplage zu bekämpfen. Aber töten durfte der Mann die Tiere bisher nicht.

Die Richter gaben dem Falkner zwar keinen Freifahrtschein für das gewerbsmäßige Fangen und Töten der Vögel. Doch sie verpflichteten den zuständigen Landkreis Limburg-Weilburg, den Antrag des Falkners neu zu prüfen und festzulegen, ab wann von einer Taubenplage gesprochen werden kann und die Vögel getötet werden dürfen.

Bislang galt: fangen ja, töten nein

Der klagende Falkner Berthold Geis (55) hat eine Taubenfalle entworfen, in der Locktauben und Nahrung sind. Wenn die Tauben hineintappen, will er die Tiere töten und an die Vögel seiner Greifvogelstation verfüttern. Bislang durfte er die Tauben zwar fangen, musste sie dann aber andernorts wieder freilassen. Das Unternehmen hatte den Falkner beauftragt, weil die Tiere Kot, Dreck und Federn zum Beispiel auf Fensterbrettern, an Glasscheiben und auf Lüftungen hinterließen.

Das Gesundheitsamt attestierte zwar eine Gesundheitsgefährdung der Firmenmitarbeiter. Das Veterinäramt untersagte das Töten jedoch - des Tierschutzes wegen. An der Fachkenntnis des Falkners zweifeln die Beamten indes nach eigener Aussage nicht. Der Anwalt des Klägers argumentierte, dass der Gesundheitsschutz des Menschen wichtiger als Tierschutz sei. Der Falkner sagte, dass Tauben häufig von Parasiten infiziert seien und Taubenkot Krankheitserreger enthalten könnten.

Falkner Geis nannte das Urteil einen "Teilerfolg". Doch das Gericht habe lediglich den Schwarzen Peter für die Genehmigung an das Veterinäramt zurückgegeben. "Hoffentlich muss ich nicht wieder so lange auf eine Entscheidung warten", sagte er. Zu dem Urteil ist eine Revision zugelassen.

kng/DPA
 
 
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