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3. November 2009, 17:03 Uhr

Du sollst deinen Nächsten nicht begrabschen

Eine junge Frau wird von einem Transvestiten sexuell belästigt. Er bedrängt sie im Hausflur, wird handgreiflich. Unter der Perücke versteckt sich ausgerechnet ein Theologe. Von Uta Eisenhardt

 
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Der Angeklagte will Pfarrer werden. Da er als Transvestit junge Frauen belästigt, findet der Richter, er sei "völlig ungeeignet für den Beruf".© Joerg Sarbach/AP

Sie hatte sich köstlich amüsiert in dieser Februarnacht. Mit Freunden war Marie Sodenkamp* auf einer Lesung und einem Konzert gewesen. Dann war Schnee in dicken Flocken vom Himmel gefallen und die Truppe hatte sich noch eine Schneeballschlacht mit wildfremden Leuten geliefert. Nun stapfte die 36-Jährige müde und glücklich nach Hause. Der Sonntag war keine fünf Stunden alt.

Auf dem Heimweg hörte die große, sportliche Blondine Schritte im Schnee, jemand folgte ihr in den Hausflur. Dies war nichts Besonderes, im Berliner Stadtbezirk Prenzlauer Berg kommen viele junge Leute erst sehr spät nach Hause. Erst als die Schritte auch auf dem Weg zum Seitenflügel nicht verklangen, drehte sie sich um und sagte "Hallo". Ihr Blick fiel auf einen Mann mit einer bauschigen, braunen Perücke, "er hatte so eine Art Angela-Merkel-Statur", sagt die Literatur-Übersetzerin. Noch während sie realisierte, dass der Verfolger nicht in ihrem Haus wohnt, griff der ungeschminkte Transvestit mit einer Hand zwischen ihre Beine. Mit der anderen rieb er sein entblößtes Glied. Die Frau flüchtet in die Wohnung, sie kommt mit dem Schrecken davon.

Schnell tippten die Kriminalbeamten auf Dennis Eichmann* als Täter, von dem es im Polizeiarchiv ein Foto gibt, das den mittelgroßen, stämmigen Mann mit blonder Perücke und Minirock zeigt. Vor Gericht schweigt der 29-Jährige zu den Vorwürfen und hofft auf die Aussage seines ehemaligen Schulfreundes. Dieser gab in einem Brief an die Polizei an, der Beschuldigte habe zur Tatzeit in seiner Brandenburger Wohnung geschlafen.

"Den schleppst du jetzt nicht mehr ins Haus"

Vor Gericht berichtet der schüchterne, schmächtige 20-Jährige, der Angeklagte sei mit ihm an jenem Samstagabend durch die Rotlichtmeilen Berlins gefahren: "Ich komme aus einem 80.000-Einwohner-Dorf aus Rheinland-Pfalz, ich war halt neugierig." Anschließend hätten sich die beiden Männer gemeinsam in Eichmanns Wohnung begeben. Der Gast habe die Nacht auf der Wohnzimmercouch verbracht, während der Wohnungsinhaber im Schlafzimmer übernachtete.

"Haben Sie mal gesehen, dass der Angeklagte mit Frauenkleidung durch die Gegend fährt?", fragt der Richter. "Nein", sagt der Zeuge. "Ich würde ihm das auch nicht zutrauen." Anhand des Polizeifotos belehrt ihn der Richter eines Besseren. "Haben Sie einen tiefen Schlaf?", fragt der Richter weiter. "Können Sie ausschließen, dass ihr Freund die Wohnung verlassen hat?" Nein, das kann der Zeuge nicht. "Aber ich stufe den Herrn Eichmann so ein, dass er relativ früh zu Bett geht. Ich würde ihm nicht zutrauen, dass er die Wohnung verlassen hat." "Sie hatten ihm auch nicht die blonde Perücke und Minirock zugetraut", sagt der Staatsanwalt.

Das Gericht erfährt nun auch, dass es der Angeklagte war, der die entlastenden Angaben für die Polizei notierte. Sein Kumpel musste den Brief nur noch unterschreiben. Vier Monate später endete die Freundschaft der beiden Männer. "Hat das einen Grund?", will der Richter wissen. "Da sind Sachen von meinem Vater weggekommen", sagt der Zeuge, der eigntlich zur Entlastung bestellt war. "Da hat mein Vater gesagt, den schleppst du jetzt nicht mehr ins Haus."

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