Katamaran-Unfall "Polarstern"-Kapitän zu Geldstrafe verurteilt

Nach dem Unfall des Hochsee-Katamarans "Polarstern" mit 26 Verletzten muss der Kapitän des Schiffes eine Geldstrafe zahlen. Das Emder Amtsgericht verurteilte den 27-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung. Er habe es versäumt, eine beschädigte Reling bergen zu lassen,

Der Kapitän des in der Nordsee verunglückten Passagierschiffs "MS Polarstern" muss eine Geldstrafe von 6.300 Euro zahlen. Das Amtsgericht Emden verurteilte den 26 Jahre alten Mann am Montag wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 70 Tagessätzen á 90 Euro.

Der Kapitän hatte es nach Überzeugung des Amtsrichters versäumt, eine im Sturm losgerissene Reling zu befestigen. Der Mann legte vor Gericht ein Geständnis ab und zeigte laut Gericht Reue. Die Staatsanwaltschaft hatte 90 Tagessätze gefordert, die Verteidigung 50 Tagessätze.

Anfang August hatte eine Welle im Sturm die vordere Reling des Hochgeschwindigkeitsschiffes losgerissen. Das Geländer wurde etwas später gegen eine Panoramascheibe geschleudert. Dabei wurden 26 Menschen von Splittern verletzt.

Der Katamaran war mit 357 Passagieren und zehn Besatzungsmitgliedern auf der Rückfahrt von Helgoland nach Ostfriesland. Das Schiff war trotz hohem Seegang ausgelaufen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung akzeptierten das Urteil. Unabhängig davon verhandelt das Seeamt noch über den Vorfall, was den Kapitän sein Patent kosten könnte.

AP · DPA
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