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Das Verhör des Kindsmörders Magnus Gäfgen sorgte bundesweit für viel Aufsehen: Denn der Mann, der Jakob von Metzler entführt und getötet hatte, verklagte die Polizei wegen Nötigung - und erhielt am Ende noch eine Entschädigung.
Heikles Urteil vom Frankfurter Landgericht: Der Kindesmörder Magnus Gäfgen muss wegen polizeilicher Folterdrohungen entschädigt werden. Viel Geld wird er jedoch nicht sehen.
Magnus Gäfgen bekommt Schmerzensgeld. Grund des Urteils des Frankfurter Landgerichts: Dem Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler wurde im Verhör Folter angedroht.
Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, führt seinen Feldzug gegen die Frankfurter Polizei fort. Nun hat er Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage gegen Polizisten gestellt. Es ist nicht das einzige anhängige Verfahren.
Das Urteil, das dem Kindsmörder Magnus Gäfgen 3000 Euro Schmerzensgeld zuspricht, spaltet die Nation. Politiker und Juristen verteidigten den Richterspruch. Das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung hingegen haben die Richter mit ihrer Entscheidung nicht getroffen.
"Skandal", "Ohrfeige", "Entsetzen": Das Schmerzensgeld für den Kindermörder Magnus Gäfgen löst Verärgerung aus. Der Richter begründet seine Entscheidung ganz kühl.
Ein Junge wird getötet, ein Polizist droht mit Folter, der verurteilte Täter klagt sich durch die Instanzen: Kaum ein Fall wurde in Deutschland so kontrovers diskutiert wie der Mord an Jakob von Metzler. Nun zieht der Kindermörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - und könnte Erfolg haben.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Kindesmörder Magnus Gäfgen bei seiner Folter-Klage Recht gegeben. Die Richter verurteilten Deutschland wegen Verstoßes gegen das Folterverbot. Für Gäfgen ist das dennoch nur ein halber Sieg.
Kindermörder Magnus Gäfgen kann darauf hoffen, dass sein Prozess neu aufgerollt wird. Prüfungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ergaben, dass es bei den Ermittlungen im Mordfall Jakob von Metzler Verstöße gegen die EU-Menschenrechtskonvention gegeben haben könnte.
3000 Euro Entschädigung für ihm angedrohte Folter sprach das Landgericht Frankfurt dem Kindsmörder Magnus Gäfgen Anfang August zu. Das Land Hessen legt gegen das Urteil nun Berufung ein.
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