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30. Januar 2009, 13:06 Uhr

Staatsanwaltschaft attackiert Gutachterin

Heftiger Schlagabtausch im sogenannten Ehrenmord-Prozess: Der Staatsanwalt hat die Gutachterin, die den angeklagten Bruder der getöteten Morsal O. für vermindert schuldfähig erklärt hatte, scharf angegriffen. Der Richter unterbrach das Verfahren daraufhin.

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Der 24-jährige Bruder von Morsal O.: Schwere Persönlichkeitsstörung und verminderte Schuldfähigkeit?© Fabian Bimmer/Getty Images

Der Prozess um den sogenannten Ehrenmord an der 16 Jahre alten Deutsch-Afghanin Morsal O. ist am Freitag nach einem heftigen Schlagabtausch zwischen dem Staatsanwalt und einer Gutachterin unterbrochen worden. Der Vertreter der Anklagebehörde warf der psychiatrischen Sachverständigen fehlerhafte Diagnosen vor und forderte erneut, sie wegen Befangenheit auszuschließen. Die Expertin hatte dem 24 Jahre alten angeklagten Bruder des Opfers eine schwere Persönlichkeitsstörung und verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt.

"Das Ergebnis erscheint beliebig und aus dem Bauch heraus gewonnen", sagte der Staatsanwalt vor dem Hamburger Landgericht zur Begründung seines Antrags. Die Expertin warf dem Anklagevertreter dagegen vor, ihre Ausführungen nicht verstanden zu haben und nicht über das nötige Fachwissen zu verfügen. "Was ich hier sage, kommt ja wohl nicht an", sagte die 64-Jährige: "Ich kann nicht zehnmal das Gleiche sagen."

In dem Mordprozess muss sich der 24-Jährige wegen einer tödlichen Messerattacke auf seine jüngere Schwester verantworten. Laut Anklage soll er sie am 15. Mai vergangenen Jahres auf einem Parkplatz im Stadtteil St. Georg in eine Falle gelockt und mit 23 Messerstichen heimtückisch getötet haben, weil er ihren Lebensstil ablehnte. Das Verbrechen sorgte bundesweit für Entsetzen. Der Bruder war am Tag nach der Tat festgenommen worden. Vor Gericht schwieg er, er hatte den tödlichen Angriff auf Morsal aber bei der Polizei gestanden. Die Verteidigung hält den Mann für vermindert schuldfähig und wertet die Tat als einen im Affekt begangenen Totschlag. Sie stützt sich dabei maßgeblich auf das Urteil der psychiatrischen Sachverständigen.

Die Staatsanwaltschaft betrachte die Schlussfolgerungen der Gutachterin als "reine Behauptung", sagte der Anklagevertreter. Sie sei zugunsten des Beschuldigten voreingenommen und habe bei ihrer Arbeit eigene Interpretationen mit teils unvollständigen Tatsachen vermengt. Sie habe dem 24-Jährigen unter anderem ein panikartiges Verhalten nach der Tat unterstellt, ohne diese Annahme erklären zu können. "Eine nachvollziehbare Begründung dafür hat sie nicht geliefert", so der Staatsanwalt. Das Gutachten sei "lückenhaft und intransparent".

Die Sachverständige wies die Kritik entschieden zurück. Sie habe "mit großer Akribie" gearbeitet und verfüge zudem über die nötige Erfahrung, sagte sie. Auch die Verteidiger des Angeklagten nahmen die Expertin in Schutz. Die Einwände der Staatsanwaltschaft seien "völlig abwegig", sagte einer seiner Anwälte. "Dass ihr das Ergebnis nicht gefällt, ist klar. Aber daraus leitet sich noch kein Recht ab, einen weiteren Sachverständigen zu verlangen."

Das Gericht verschob daraufhin die Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Zunächst solle über den Befangenheitsantrag der Anklage beraten werden. Die Entscheidung soll nach Angaben des Richters am nächsten Verhandlungstag am kommenden Donnerstag verkündet werden. Anschließend könnten Ankläger und Verteidiger plädieren. Das Urteil könnte am 13. Februar fallen.

DPA
 
 
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