. .
Panorama-Nachrichten
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
21. Januar 2009, 11:40 Uhr

Haftstrafe für U-Bahn-Schubser

Der U-Bahn-Schubser von München muss wegen gefährlicher Körperverletzung für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Der 70-Jährige hatte vergangenen Sommer ein Mädchen vor eine U-Bahn gestoßen. Der Rentner nahm das Urteil gefasst auf.

Der U-Bahn-Schubser von München (l.) muss für zwei Jahre und drei Monate hinter Gitter© Lennart Preiss/DDP

Der Münchner "U-Bahn-Schubser" muss ins Gefängnis: Für seinen Angriff auf ein 13-jähriges Mädchen hat der Rentner Ludwig D. am Mittwoch eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten erhalten. Das Landgericht München wertete es als gefährliche Körperverletzung, dass er die Schülerin im Juni 2008 seitlich gegen eine einfahrende U-Bahn gestoßen hatte.

Die Strafkammer bescheinigte ihm aggressives und selbstgerechtes Verhalten. Die Staatsanwaltschaft hatte auf versuchten Mord und fünf Jahre Haft plädiert. Das Opfer hatte Glück: Das Mädchen geriet durch den Rempler zwar zwischen zwei Waggons, wurde aber zurück auf den Bahnsteig geschleudert und überlebte die Attacke mit Prellungen.

Angeklagter hatte die Tat gestanden

D. nahm das Urteil ohne erkennbare Regungen auf. Im Verlauf des Prozesses war er mehrmals in Tränen ausgebrochen. Der 70-Jährige hatte die Tat gestanden, aber beteuert, er habe sich bedrängt gefühlt und sich aus Angst heraus Platz verschafft. Die Strafkammer glaubte ihm nicht. Das Opfer habe ihm keinen Anlass für die Tat gegeben, betonte der Richter. D. sei bereits über die Kinder verärgert gewesen, die im U-Bahnhof spielten und habe die 13-Jährige geschubst, weil er sich darüber geärgert habe, dass sie auf dem Sicherheitsstreifen gelaufen sei.

Der Angeklagte sei sehr auf die Einhaltung von Normen bedacht und fordere dies in einer selbstgerechten Art auch von anderen ein, sagte der Richter. Auch sei das Verhalten des Rentners keine Abwehrbewegung gewesen. Er sei auf das Mädchen zugegangen, nicht umgekehrt. "Das war kein Schubser, sondern ein Stoß", sagte der Vorsitzende Richter. Dass nicht mehr passiert sei, sei reines Glück. Nur eine Zehntelsekunde später wäre die 13-Jährige nicht auf den Bahnsteig zurückgeprallt, sondern von der U-Bahn überrollt worden.

Das Gericht verurteilte D. dennoch nicht, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, wegen versuchten Mordes. Er habe sich spontan zur Tat entschlossen. In diesem Moment sei ihm nicht bewusst gewesen, dass durch seinen Stoß das Mädchen in Todesgefahr geriete. Deswegen sei von keinem Tötungsvorsatz auszugehen, entschieden die Richter. Eine U-Bahn sei nicht überall gleich gefährlich, und der Rentner habe das Mädchen gegen die Seite geschubst und nicht vor die Bahn.

Allerdings handele es sich um einen Grenzfall, sagte der Richter. Der Strafrahmen liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Die Richter hielten dem U-Bahn-Schubser unter anderem zugute, dass er sich frühzeitig bei seinem Opfer entschuldigt und sich mit 10.000 Euro um Wiedergutmachung bemüht habe. Das Opfer hatte die Entschuldigung angenommen. Direkt nach der Tat hatte der Rentner sich noch mit den Worten "selber Schuld" in die U-Bahn gesetzt und war davongefahren.

Verteidiger Peter Guttmann zeigte sich mit dem Urteil weitgehend zufrieden, obwohl er auf eine Bewährungsstrafe gehofft hatte. Er müsse sich noch mit seinem Klienten besprechen, vermutlich werde man das Urteil aber akzeptieren. Staatsanwalt Laurent Lafleur wollte die Entscheidung des Gerichts dagegen noch nicht kommentieren.

AP
 
 
KOMMENTARE (10 von 15)
 
Palatine (22.01.2009, 14:20 Uhr)
Reue
Er hat sich bei dem Mädchen entschuldigt und ihr 10 000 € angeboten. Wie rührend ! Ich frage mich, hätte er das auch gemacht, wenn man ihn nicht erwischt hätte?
Clibanarius (22.01.2009, 09:00 Uhr)
@cebo21
Nein, passender wäre die Frage, welches Urteil das Gericht ausgesprochen hätte, hätte der 70jährige einen Migrationshintergrund - am "besten" aus dem Orient und auch noch Muslim. Jede Wette, das Gericht hätte der Forderung der Staatsanwaltschaft von 5 Jahren gefolgt, wenn nicht sogar noch was dazugepackt.
Und das wäre für die lieben "Menschenfreunde" hier, die sich jetzt über die "viel zu harte" Strafe aufregen und diese Wahnsinnstat auch noch kleinzureden versuchen, plötzlich und immer noch viel zu lasch. Nein, es müsste mindestens die Todesstrafe sein, vorherige Folter obligatorisch.
Wenn bereits durch Tritte ein Mord bzw. Mordversuch entstehen kann, wie groß ist dann die Chance einen über sich ratternden Zug zu überleben? Selbstverständlich liegt daher bei einer solchen Tat, deren Folge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein grausamer Tod wäre - davon musste definitiv auch der Rentner ausgehen - eine Tötungsabsicht vor. Aber vielleicht wollte er dem Mädchen bloss beim Einsteigen behilflich sein und hat sich nur ein wenig an Tür verschätzt.
Leseratte79 (21.01.2009, 17:49 Uhr)
Strafe angemessen
In Anbetracht dessen, was andere Täter für "Strafen" bekommen kommt der Rentner wirklich nihct gut weg. Das er Angst vor dem Mädchen hatte glaube ich ihm nicht- immerhin hat er laut mehrer Berichte nicht geholfen und ist mit der bahn davon gefahren. Das Geld soll doch nur vor gericht und in der Öffentlichkeit einen guten einen Eindruck machen. Furchtbarer Mensch, der seine gerechte Strafe erhält und vielleicht ist es für ihn ja auch lebenslänglich.
Malt (21.01.2009, 15:29 Uhr)
@Dudu
Dass der Mann Angst vor einem 13 jährigen Mädchen hatte, dann drauf zuläuft und es vor eine U-Bahn schubst... sorry, wer soll das denn glauben? Und das er die Tat bereut... wenn, dann bereut er vielleicht, dass er erwischt wurde oder aus Angst vor dem Knast... aus dem, was ich über diesen Fall so gelesen habe (nicht nur hier) kam eher heraus, das der Typ wohl sehr uneinsichtig ist und sich noch bis kurz vor Schluß im Recht fühlte. Sorry, aber wenn sich jemand vor Gericht hinstellt und meint es täte ihm leid - was sagt das denn bitte aus? Und zu der Zahlung wurde ihm SICHERLICH von seinem Anwalt geraten. Ich finde die Strafe völlig ok!
tobix (21.01.2009, 15:27 Uhr)
Strafe ist doch okay.
@-ich-: Man kann es natürlich jetzt so drehen, dass er ein Bonze ist, der sich freikaufen will. Hätte er es nicht gemacht, könntem an sagen, er hat ordentlich Geld und bietet dem Opfer nichtmal ein bisschen was an.
.
Knapp 3 Jahre Haft, ohne Bewährung, für eine spontane Handlung ist schon ordentlich. Wenn man sich da anschaut, was Jugendliche und junge Erwachsene für minutenlanges fast- oder ganz-Zu-Tode-Prügeln bekommen... Oder was man sonst alles anstellen muss für so eine Strafe...
Dudu (21.01.2009, 13:44 Uhr)
@ -Ich -
Nicht angeboten, sondern gezahlt.
"Na dann hat er ja Glück das er finanziell dazu in der Lage ist."
Stimmt, sollte auch nur verdeutlichen, dass der Mann etwas Tut und offenbar wirklich um Wiedergutmachung bemüht ist, während andere ihre Anwälte eine Entschuldigung kurz vor Ende der Verhandlung verlesen lassen, die der Anwalt auch noch selbst geschrieben hat.

Sie sollten auch nicht übersehen, dass knapp 3 Jahre Haft für einen 70jährigen wohl lebenslänglich bedeuten könnte
-ich- (21.01.2009, 13:34 Uhr)
@Dudu
Ach so, er hat freiwillig 10.000 EUR angeboten?
Na dann hat er ja Glück das er finanziell dazu in der Lage ist. Andere sind es vielleicht nicht, und wie sollte dann deren Strafmaß aussehen?
charming (21.01.2009, 13:15 Uhr)
OK
Das urteil ist doch völlig ok. Der mann hat einmal daneben gegriffen udn wird dafür sehr hart bestraft.
@cebo21: Gerade MIT Migrationshintergrund und gerade mal erst 20 jahre +- 5 zeigt doch die Praxis, daß eben NICHTS gravierendes passiert wäre. Außer einer Jugendstrafe, zur Bewährung ausgesetzt, wäre doch nix gewesen, um dem armen Migrantenzögling seine vielversprechende Zukunft nicht zu verbauen... har, har. Was für ein Quatsch.
Wie gesagt, der mann, 70 jahre, völlig unbescholten, ist sehr, sehr hart bestraft worden für seine Tat.
Chipmank (21.01.2009, 13:05 Uhr)
Niedriege Rente
Dann gibt es in Zukunft Hilfe für Rentner mit kleiner Rente!
Straftat! und Sie sind bis zum Ende ihres Lebens in öffentlicher Obhut.
Hier bekommen Sie Essen, Trinken, Freunde, Gesprächspartner, Einzelzimmer, Heizung, Wasser, Klo...alles was Sie brauchen und es kostet Sie keinen Cent!!
Dazu erhalten Sie noch die Möglichkeit sich Fortzubilden, z.b Handwerklich, oder lesen Sie lieber?
Die Möglichkeiten sind fast unendlich.
Endlich geht es Ihnen wieder gut!
Auch ihre Familie darf Sie besuchen, also, auf den selbstgemachten Kirschkuchen brauchen Sie auch nicht verzichten!
Wilkommen in der Zukunft!
skeptiker23 (21.01.2009, 13:05 Uhr)
immer diese Stammtischparolen
Das deutsche Rechtssystem ist zu lasch, die Strafen viel zu niedrig etc. ich kanns nicht mehr höhren (bzw. lesen)
Wenn es nach euch geht würde wahrscheinlich jeder Ladendieb lebenslänglich bekommen.
Es ist nunmal so, dass eine Verurteilung wegen Mordes die Tötungsabsicht vorraussetzt, und die muß auch bewiesen werden. War einer von euch beim Prozess dabei und hat die Beweisaufnahme verfolgt? Wahrscheinlich nicht, aber trotzdem erstmal parolen schwingen.
Klar auch meinem Gefühl nach ist die Strafe ziemlich lasch, aber Gott sei Dank werden Urteile nicht auf Grund von Befindlichkeiten gesprochen, sondern aufgrund möglichts objektiver Beweisführung, alles andere würde in Willkür enden. Aufgrund einiger Zeitschriften oder Fernsehberichte ist es auf jeden Fall nicht möglich, den Sachverhalt objektiv und nach juristischen Maßstäben zu beurteilen.
Wenn die Tötungsabsicht nicht bewiesen werden kann, kann jemand auch nicht wegen Mordes bzw. versuchten Mordes verurteilt werden, auch wenn einem das im konkreten Fall nicht passt.
MEHR ZUM ARTIKEL
U-Bahn-Schläger Die einzig gerechte Strafe

Die beiden U-Bahn-Prügler von München müssen für zwölf beziehungsweise achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Ein hartes, aber gerechtes Urteil. Serkan A. und Spyridon L. ließen dem Richter keine andere Wahl. Aber damit ist der Fall gesellschaftspolitisch noch lange nicht abgeschlossen. mehr...

U-Bahn-Schläger-Prozess "Die schlagen mich tot"

Er berichtet, wie er hilflos am Boden lag, wie er gar nicht gemerkt hat, wie viele Schläge er einstecken musste: Bruno Hubert N., das Opfer der Münchner U-Bahn-Schläger, hat im Prozess nun seine Version des brutalen Überfalls dargelegt - mit bewegenden und teils amüsanten Worten. mehr...

U-Bahn-Schläger Lange Haft für "kaltblütige" Tat

Die Münchner U-Bahn-Schläger sind zu zwölf und achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die beiden Angeklagten hätten den Überfall auf den Rentner "gezielt und kaltblütig ausgeführt", sagte der Vorsitzende Richter. Bayern will die Täter abschieben. mehr...

 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (23/2012)
Rettet die Liebe