Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich wird vorerst nicht nach Deutschland ausgeliefert. Das Landgericht im tschechischen Pilsen vertagte die Entscheidung, ob sie überstellt wird, am ersten Verhandlungstag nach zwei Stunden ohne Angaben von Gründen auf den 1. Juni. Liebich hatte am Montag unter anderem vor Gericht ausgesagt, sie befürchte, in einem deutschen Gefängnis ums Leben zu kommen. Sie sitzt seit Anfang April in tschechischer Haft. Liebich war nach ihrer Verurteilung zu einer Haftstrafe in Deutschland nach Tschechien geflohen und wurde dort festgenommen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wo ist Marla Svenja Liebich momentan?
Liebich befindet sich derzeit Behördenangaben zufolge im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Dort sitzen auch Menschen ein, die schwere Straftaten begangen haben.
Warum entscheidet ein Gericht über die Auslieferung?
Nach Liebichs Festnahme am 9. April dieses Jahres im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland war sie zunächst in Polizeigewahrsam gebracht worden. Wenig später hatte Liebich dort ihre Auslieferung abgelehnt – weshalb die Staatsanwaltschaft Halle einen Antrag auf Auslieferung stellte, über den nun das Landgericht in Pilsen entscheiden sollte. Die Staatsanwaltschaft in der Saalestadt im Süden Sachsen-Anhalts ist derzeit auf deutscher Seite für den Fall zuständig.
Der hallesche Oberstaatsanwalt Dennis Cernota hatte erklärt, dass das Landgericht Pilsen unter anderem prüft, ob Polizei und Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten richtig agiert haben. Es sei aber nicht damit zu rechnen, dass es in diesem Prozess zu größeren Problemen kommt, so Cernotas Einschätzung. „Das ist ein geübtes System zwischen europäischen Ländern. Das klappt in der Regel recht reibungslos“, sagte er der Nachrichtenagentur DPA.
Wie würde es für Liebich nach der Auslieferung weitergehen?
Ist die Rechtsextremistin auf deutschem Boden, ist davon auszugehen, dass sie auf schnellstem Wege in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht wird. Ab diesem Zeitpunkt wäre dann die sächsische Justiz für den Fall zuständig.
Möglich ist dann, dass noch einmal darüber entschieden wird, ob Liebich wirklich im Frauengefängnis einsitzen soll. Diese Entscheidung trifft der Anstaltsleiter des Frauengefängnisses, in das Liebich geladen wurde. Dabei geht es auch darum, abzuwägen, ob Liebich eine Gefahr für andere Insassinnen darstellt und wie sie untergebracht werden soll.
Warum wurde Liebich verurteilt und später europaweit gesucht?
Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Berufung und Revision gegen das Urteil scheiterten.
Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Da Liebich rechtlich trotzdem seitdem als Frau gilt, wurde sie in das Frauengefängnis, das dem Wohnort Liebichs am nächsten liegt, gebracht.