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12. November 2008, 10:07 Uhr

Vater und Stiefmutter foltern Tochter zu Tode

In Saudi-Arabien hat ein Gericht die Todesstrafe gegen einen Mann verhängt, der gemeinsam mit seiner zweiten Frau seine neunjährige Tochter zu Tode gefoltert hat. Das Paar hatte das Mädchen mit Stöcken, einem heißen Bügeleisen und Gummischläuchen malträtiert. Anschließend warfen sie die Leiche aus dem Fenster, um einen Selbstmord des Kindes vorzutäuschen.

Ein Gericht in Saudi-Arabien hat einen Mann zum Tod durch das Schwert verurteilt, weil er seine neun Jahre alte Tochter mit Stöcken und einem heißen Bügeleisen zu Tode gefoltert hat. Die Stiefmutter der kleinen Ariedsch, die das Kind ebenfalls mit glühenden Löffeln und Gummischläuchen malträtierte, schickte das islamische Strafgericht der Stadt Dschidda für fünf Jahre ins Gefängnis.

Wie die Zeitung "Arab News" am Mittwoch berichtete, hatten der Vater und seine zweite Ehefrau die Leiche des Mädchens, das im Sommer 2007 an den Folgen der Misshandlungen gestorben war, aus einem der oberen Stockwerke ihres Hauses geworfen, um den Tod des Kindes wie Selbstmord aussehen zu lassen. Die Mutter des Mädchens, die nach der Scheidung nicht das Sorgerecht für Ariedsch erhalten hatte, trat in dem Prozess als Nebenklägerin auf.

Mehrere Fälle von Kindesmisshandlung durch geschiedene Väter haben in Saudi-Arabien in den vergangenen Monaten für Schlagzeilen gesorgt. Im vergangenen Januar waren ein Mann und seine zweite Frau in Mekka öffentlich enthauptet worden, weil sie eine neun Jahre alte Tochter des Mannes aus erster Ehe gequält und ermordet hatten.

DPA
 
 
KOMMENTARE (4 von 4)
 
Elasken (12.11.2008, 13:18 Uhr)
@endbenutzer
Absolut deiner Meinung.
Frage an undjetznochder: Welches Strafmaß ist hier deiner Meinung nach angemessen ?
sportartmakler (12.11.2008, 12:51 Uhr)
richtig so
bei solchen verbrechen sehe ich die todesstrafe als völlig legitim an. man wollte ja den mord auch noch verschleiern, was die abscheuliche kriminelle energie aufzeigt.
undjetztnochder (12.11.2008, 12:44 Uhr)
@endbenutzer
Nein! Die Todesstrafe darf nie angewendet werden, auch nicht bei solchen bestialischen Taten.
endbenutzer (12.11.2008, 11:39 Uhr)
Das ist wohl...
...der einzige Punkt, bei dem ich mit der Gesetzgebung in diesem Land einverstanden bin.
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