2. Oktober 2012, 17:21 Uhr

Staatsanwälte stellen Verfahren gegen Strauss-Kahn ein

Der ehemalige IWF-Chef, Dominique Strauss-Kahn ist den Vorwurf der Gruppenvergewaltigung auf einer Sexparty los geworden. Ein Callgirl hatte ihn entlastet. Allerdings laufen noch ähnliche Verfahren.

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Im April 2012 zeigte sich der ehemalige französische Spitzenpolitiker gut gelaunt an einer Diplomaten-Akademie in Kiew©

Kein Strafprozess wegen einer angeblichen Sexattacke gegen ein Zimmermädchen in New York, nun auch keine Anklage in Frankreich wegen Gruppenvergewaltigung: Auf den ersten Blick ist es für Dominique Strauss-Kahn in jüngster Zeit vergleichsweise gut gelaufen. Doch diese Entscheidungen der Justiz ändern nichts daran, dass Ruf und Karriere des früheren Chefs des Weltwährungsfonds dauerhaft Schaden genommen haben. Zu viele Zweifel bleiben, ob der 63-Jährige nicht doch Unrechtes tat. Zwei Verfahren laufen noch - unter anderem wegen bandenmäßiger Prostitution.

Den jüngsten Erfolg im Ringen mit der Justiz hat Strauss-Kahn einem Callgirl aus Belgien zu verdanken. Bei ersten Vernehmungen zu einer illegalen Sex-Party in Washington im Dezember 2010 war von gewalttätigen Szenen sowie von nicht einvernehmlichem Geschlechtsverkehr die Rede. Die Staatsanwaltschaft startete daraufhin Vorermittlungen. Doch über einen Anwalt ließ die belgische Hauptzeugin wenig später mitteilen, dass sie keine Anzeige erstatten wolle.

Anwälte kritisieren die Einleitung des Verfahrens

"Von dem Augenblick an, wo das mutmaßliche Opfer erklärt, dass es einverstanden war, sind die Tatbestandsmerkmale für eine Vergewaltigung nicht gegeben und die Straftat existiert nicht", sagte Staatsanwalt Frédéric Fèvre am Dienstag zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Gleichzeitig wies er Kritik der Anwälte von Strauss-Kahn zurück, die die Einleitung des Verfahrens scharf kritisiert hatten. "Wenn schwere Anschuldigungen gegen jemanden erhoben werden, muss das geprüft werden. Das haben wir gemacht", sagte Fèvre der Tageszeitung "Le Monde". Die Ermittlungen seien unverzichtbar gewesen.

Das Verfahren wegen der Sex-Partys an sich läuft unterdessen weiter. Dem in Frankreich kurz DSK genannten Strauss-Kahn droht ein Prozess wegen bandenmäßiger Zuhälterei. Der frühere Spitzenpolitiker bestreitet eine Teilnahme an den Orgien nicht, will aber nichts davon gewusst haben, dass die beteiligten Damen bezahlt wurden. Rhetorisch stellte sein Anwalt die Frage in den Raum, wie man einer nackten Frau ansehen wolle, ob sie eine Prostituierte sei.

Noch diverse Verfahren offen

Ein Ende der Aufarbeitung der DSK-Affären ist nicht abzusehen. Neben der Entscheidung über die Zuhälterei-Vorwürfe steht noch die über ein Zivilverfahren in den USA aus. Dieses wurde vom New Yorker Zimmermädchen Nafissatou Diallo angestrengt. Nach ihren Vergewaltigungsvorwürfen hatte Strauss-Kahn im Frühjahr 2011 nicht nur den IWF-Chefposten verloren, sondern auch seine Hoffnungen auf die Präsidentschaftskandidatur der französischen Sozialisten aufgeben müssen.

Strauss-Kahn hat das Zimmermädchen im Gegenzug wegen "bösartiger und mutwillig falscher Anschuldigungen" auf eine Million Dollar Schadenersatz verklagt. In Paris wird gemutmaßt, dass der gefallene Politstar das Geld gut gebrauchen könnte. Die Anwaltskosten verschlingen weiter hohe Summen und von seiner äußerst vermögenden Frau Anne Sinclair lebt DSK mittlerweile getrennt.

Von Ansgar Haase/DPA
 
 
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