17. September 2012, 16:22 Uhr

Lasst den Film um Gottes willen (nicht) in die Kinos!

Pro und Contra zum "Mohammed-Video"

Deutschland diskutiert darüber, ob das extrem islamfeindliche Video eines koptischen Christen öffentlich aufgeführt werden darf. stern.de streitet mit.

Im August dieses Jahres prangt der Papst in Soutane und mit Urinfleck auf dem Titelbild eines Satire-Magazins - der Vatikan klagt nicht. Im Jahr 2005 druckt die dänische Tageszeitung Jyllands-Posten zwölf Mohammed-Karikaturen - sie werden auch in Deutschland veröffentlicht. Im September 2012 beschäftigt nun das peinliche Schnipselwerk eines Islamhassers auf der Videoplattform Youtube die öffentliche Diskussion. Auch in diesem Fall wäre ein Verbot die falsche Entscheidung.

Soll sich Nakoula Basseley Nakoula, der vermeintliche Regisseur, doch lächerlich machen mit seinem stümperhaften Krippenspiel. Mit seinem 14-Minuten-Teil, das dumm ist, obszön und kindisch. Soll dieser Film dahinsiechen im Internet, weil er nicht mehr ist als eine Peinlichkeit vor Fototapete. Ein Verbot aber, das inzwischen diskutiert wird, würde Nakoulas Film adeln und den Regisseur und seine Befürworter bestätigen: dass die Meinungsfreiheit beschnitten würde.

Ja, jeder muss das Recht haben auf Religionsfreiheit. Doch es gibt kein Recht darauf, nicht beleidigt zu werden. Und so muss veröffentlichte Kritik - auch an Religionen, selbst wenn sie in diesem Fall stümperhaft ist - zulässig sein und durch die Gesetzgebung geschützt werden. Denn die religiöse Identität jedes einzelnen muss geschützt werden, nicht aber der religiöse Begriff als historisches Regelwerk.

Verbote haben noch nie zur Aufklärung beigetragen, zumal Nakoulas Film keinen Straftatbestand darstellt. Das Sperren des Videos wäre also letztlich Zensur - und würde die Debatte um Religionsfreiheit in die falsche Richtung anschieben: Der Islam sei vor Anfeindungen zu schützen, andere Religionen nicht.

Es gibt unzählige Karikaturen des Papstes, satirische Werke über das Judentum und amüsante Bilder Buddhas. Warum das alles nicht auch verbieten und die Religionsfreiheit über die Meinungsfreiheit stellen? Weil diese Rechte eben nicht untereinander klassifiziert sind, sondern gleichberechtigt nebeneinander stehen. Und solange niemand durch ein Bild, eine Zeichnung oder ein Video in seinem religiösen Leben gefährdet ist, darf keines der beiden Rechte über das andere gestellt werden.

MEHR ZUM ARTIKEL
Nach Mohammed-Schmähvideo Deutschland reagiert machtlos und erschüttert

Die Gewalt gegen die Deutschen in der arabischen Welt erschüttert die Politik und die Menschen. Waren sie nicht eigentlich die Guten? Nun zeigt sich: Die Deutschen sind vor allem machtlos.

Geplante Aufführung des Mohammed-Films Merkel mahnt im Video-Streit zu Mäßigung

Der Mohammed-Schmähfilm im Kino - das könnte auch hierzulande Krawalle provozieren. Die Regierung will das verhindern, doch wäre ein Verbot rechtens? Die Kanzlerin ruft derweil zur Mäßigung auf.

US-Pastor Terry Jones Deutschland verbietet Hassprediger die Einreise

Das Bundesinnenministerium hat ein Einreiseverbot gegen den US-Pastor Terry Jones verhängt. Eine rechte deutsche Gruppierung hatte angekündigt, den Koran-Zündler einzuladen.

"Die Unschuld der Muslime" Pornoregisseur soll Mohammed-Video gedreht haben

Die Nebel um das Hassvideo lichten sich: Ein Kopte hat den Mohammed-Streifen offenbar zusammen mit US-Evangelikalen produziert. Muslimische Prediger fordern eine UN-Resolution gegen Blasphemie.

 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (22/2013)
Hoffen oder handeln?