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11. Mai 2010, 16:15 Uhr

PC ist für Hartz-IV-Empfänger nicht notwendig

Ein Computer im Haushalt gehört für die meisten Menschen zur Grundausstattung. So dachte auch eine Hartz-IV-Empfängerin aus Minden und beantragte die Kostenübernahme für einen PC samt Zubehör. Das Landessozialgericht NRW hält einen Rechner in der Wohnung hingegen für überflüssig.

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Laut Gerichtsurteil für Hartz-IV-Empfänger nicht zwingend notwendig: Ein PC samt Zubehör© Colourbox

Hartz-IV-Empfängern steht kein Geld für die Erstanschaffung eines PCs zu. Empfänger von Leistungen der Grundsicherung könnten nicht verlangen, bei der Erstausstattung ihrer Wohnung wie die Mehrheit der Haushalte gestellt zu werden, entschied das Landessozialgericht NRW in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Es komme nicht darauf an, in welchem Umfang Computer in Haushalten in Deutschland verbreitet seien, sondern ob sie für eine geordnete Haushaltsführung notwendig sind. Ein Haushalt lasse sich aber problemlos ohne einen PC führen. Mit Informationen könnten sich Hartz-IV-Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen.

Die Essener Richter bestätigten damit einen Beschluss des Sozialgerichts Detmold, das der Klägerin wegen fehlender Erfolgsaussicht ihrer Klage keine Prozesskostenhilfe bewilligt hatte. Die Frau aus Minden hatte von der zuständigen Behörde die Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines PC samt Monitor, Tastatur, Maus, Lautsprecher, Drucker und Software sowie die Teilnahme an einem Computer-Grundlehrgang verlangt. Die Behörde lehnte ab, weil ein PC nicht zur Erstausstattung einer Wohnung gehöre, deren Bezahlung Hartz-IV-Empfänger zusätzlich zu ihrer Regelleistung zusteht.

AFP
 
 
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