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1. Februar 2010, 12:10 Uhr

Der Zweck heiligt manchmal die Mittel

Die Bundesregierung wird die CD mit Kontodaten mutmaßlicher deutscher Steuerflüchtlinge wohl kaufen. Das ist gut so, denn Skrupel sind unangebracht. Ein Kommentar von Frank Ochmann

 
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Kaufen oder nicht? Finanzminister Wolfgang Schäuble wird für die Steuersünder-CD wohl 2,5 Millionen Euro hinblättern© Michael Gottschalk/DDP

Wieder stehen deutsche Behörden dieser Tagen vor der Frage, ob sie gestohlene Kontodaten aus der Schweiz ankaufen sollen, um mit diesem heiklen Material Steuerhinterziehern auf die Schliche zu kommen. Eine erste Kostprobe der brisanten Informationen hat den Fahndern bereits den Mund wässrig gemacht. Doch dürfen sie nun zulangen? Schließlich sind die angebotenen Daten illegal zusammengetragen worden. Sind die moralischen Hürden also zu hoch?

Schauen wir auf die Alternativen. Und es gibt genau genommen nur zwei. Im ersten Fall handeln wir so, als hätten die moralischen Regeln einen eigenen, absoluten Wert. Zum Beispiel weil wir sie als göttliches Gesetz sehen, über das sich der Mensch nicht erheben darf. Das ist die häufigste derartige Begründung. Entscheidend ist, dass bei einer solchen ("gesinnungsethischen" oder "deontologischen") Betrachtung die Folgen einer Handlung bei deren Beurteilung keine Rolle spielen.

Lügen, um Menschenleben zu schützen

Nehmen wir die Lüge. Im Fall der Gesinnungsethik sind wir immer und überall verpflichtet, das zu sagen, was wir nach bestem Wissen und Gewissen für richtig halten. Das würde natürlich auch dann gelten, wenn diese ausgesprochene Wahrheit uns oder anderen Schaden brächte. Doch der Wert der Wahrheit wäre bei solcher Betrachtungsweise nicht verhandelbar. Selbst dann nicht, wenn das Beharren auf der Wahrheit Menschenleben kosten würde.

Sie zucken zurück? Dann sind Sie vermutlich eher ein Anhänger der Verantwortungsethik, des Alternativmodells also, oder dürften sich bald in diese Richtung entwickeln, denn die Folgen Ihres Tuns sind Ihnen offenbar nicht egal. Wäre das Lügen in unserem Beispiel also vielleicht erlaubt, um Menschenleben zu schützen? Der Zweck könne nie die Mittel heiligen, werden Gesinnungsethiker gleich entrüstet entgegenhalten. Denn wenn eine Handlung in sich schlecht oder böse sei, könne daraus nun mal nichts Gutes erwachsen.

Das ist theoretisch sicher eine ehrenwerte Position. Sie hat aber nichts mit der Wirklichkeit zu tun. Denn so handeln nicht einmal ausgesprochene Gesinnungsethiker. Auch das christliche Tötungsverbot zum Beispiel ist im Grunde keines. Denn immer kannte es Ausnahmen, bezog also die Folgen zur Beurteilung einer Tötungshandlung mit heran. Zum Beispiel bei der lehramtlich erlaubten Selbstverteidigung, die dann zu manchen Zeiten direkt in die Lehre vom "gerechten Krieg" führte oder staatliche Hinrichtungen legitimierte. Leben war also nicht gleich Leben. Auch nicht bei denen, die ihm angeblich einen absoluten Wert verleihen.

Auch Übeltäter können Verhandlungspartner sein

Mit der Wirklichkeit unseres Staates hat die pure Gesinnungsethik schon gar nichts zu tun. Es gibt keine staatliche Handlung, bei der die zu erwartenden Folgen keine Rolle spielen. Sie mögen aus unserer Sicht vielleicht falsch beurteilt werden, aber berücksichtigt werden sie so oder so. Und darum fallen auch Übeltäter nicht schon deshalb als Verhandlungspartner aus, weil sie Übeltäter sind. Wäre es so, hätten unsere Diplomaten und Außenpolitiker nicht viel zu tun. Dann dürfte bei uns nicht mit Staaten gehandelt werden, die zum Beispiel die Menschenrechte nicht achten oder das Völkerrecht. Doch welcher Geschäftspartner bliebe uns dann noch?

Innenpolitisch sieht es nicht anders aus. Von Gesinnungsethik keine Spur. Auch nicht beim so oft angeführten Lebensschutz. Wäre der ein absoluter, gäbe es keinen Notwehrparagrafen, keine Frist für straffreie Abtreibungen, keinen Stichtag für die Nutzung embryonaler Stammzellen. Und was ist mit der Forderung, der Staat dürfe mit Kriminellen nicht handeln? Die Kronzeugenregelung etwa sieht vor, Straftätern entgegen zu kommen, wenn sie helfen, eine schwere Straftat aufzuklären oder zu verhindern. Wer kooperiert, bekommt eine mildere Strafe oder geht gar straffrei aus. Ist das kein Handel mit Kriminellen?

Wer also wegen der angebotenen Kontodaten heute moralische Empörung bekundet und von den Behörden eine reine Gesinnungsethik fordert, hat bisher offenbar nicht gemerkt, in welchem Staat er lebt. Anderenfalls bleibt nur der Verdacht der Heuchelei. Ein paar Steuerhinterziehern schweren Kalibers schlaflose Nächte zu bereiten und der Staatskasse vielleicht hundert Millionen Euro zuzuführen, die ihr bislang kriminell vorenthalten wurden, ist wahrlich kein schlechtes Geschäft bei einem Einsatz von zweieinhalb Millionen Euro für die Daten. Eine andere staatliche Moral als bisher brauchen wir für diesen Deal jedenfalls nicht.

Abstimmung

Sollen die deutschen Behörden gestohlene Bankdaten von mutmaßlichen Steuersündern ankaufen?

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Frank Ochmann Der Physiker und Theologe verbindet als stern-Redakteur natur- und geistes­wissenschaftliche Interessen und befasst sich besonders mit Fragen der Psychologie und Hirnforschung. Mehr auf seiner Homepage.

Ein Kommentar von Frank Ochmann
 
 
Kopfwelten

stern-Redakteur Frank Ochmann berichtet über Aktuelles aus Hirnforschung und Psychologie und kommentiert Denk- oder auch Fragwürdiges.

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