Volkswagen hat die angebliche Pläne eines Börsengang von Teilen des VW-Konzerns dementiert. Die »Wirtschaftswoche« hatte unter Bezug auf ein Interview mit dem VW-Vorstandsvorsitzenden Ferdinand Piech berichtet, VW wolle die Tochter Audi und den Finanzsektor samt VW-Bank abspalten und an die Börse bringen. »Derartige Vermutungen sind durch den Wortlaut des Interviews nicht gedeckt«, heißt es heute postwendend in einer VW-Mitteilung.
Schutz vor Übernahme
Die »Wirtschaftswoche« hatte in einem vorab veröffentlichten Bericht geschrieben, Piech wolle VW gegen eine mögliche feindliche Übernahme fit machen. »Ich sehen es als meine Aufgabe an, vor meinem Ausscheiden dafür zu sorgen, dass - mit oder ohne VW-Gesetz - niemand den Konzern schlucken kann, ohne daran zu ersticken«, sagte Piech dem Magazin.
In dem teilweise in redaktioneller Fassung veröffentlichten Vorabbericht heißt es außerdem, dass vor der Abspaltung der Ingoldstädter alle Luxusmarken des Konzerns - Lamborghini, Bentley und Bugatti - unter dem Dach von Audi zusammengeführt werden und nach dem Muster der Premier Automotive Group von Ford eine separate Gruppe innerhalb des Konzerns bilden. »Langfristig würde ich keinem empfehlen, sich mehr als vier Marken aufzuhalsen. Acht Marken kann man nicht hinreichend übersehen - da passieren zu viele kleine Unfälle bei den Kosten«, zitierte das Magazin Piech.
Kippt das »VW-Gesetz«?
Die Spekulationen über eine Übernahme von VW durch den Autoriesen Ford kamen auf, als die EU-Kommission das sogenannte »VW-Gesetz« kritisch beurteilte. Als die damalige Volkswagenwerk GmbH in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde, trat im Juli 1960 das VW-Gesetz in Kraft. Es räumt dem mit rund 20 Prozent an VW beteiligten Land Niedersachsen auf Hauptversammlungen bestimmte Privilegien ein, durch die Volkswagen vor Übernahmen geschützt werden soll. Der staatliche Anteil hält seit längerem internationale Investoren davon ab, sich stärker an dem Unternehmen zu beteiligen. Die EU-Kommission prüft deshalb seit geraumer Zeit, ob es einen zu großen staatlichen Einfluss auf den Volkswagen-Konzern gibt und andere Investoren dadurch behindert werden.
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