Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten grundsätzlich für zulässig. Allerdings müssen die beklagten Städte Stuttgart und Düsseldorf etwaige Pläne auf Verhaltensmäßigkeit prüfen und das Urteil sieht außerdem Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen vor.
Angestrengt wurden die Klagen von der Deutschen Umwelthilfe. Sie will erreichen, dass die Pläne zur Luftreinhaltung in den Städten so geändert werden, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden. Diese liegen derzeit bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Werden sie überschritten, könnten nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts also künftig Fahrverbote verhängt werden.
Karte: In diesen Städten drohen künftig Fahrverbote
In welchen Städte diese Maßnahme drohen könnte, zeigt die untenstehende Karte. Die Daten stammen vom Umweltbundesamt, das die Luftqualität mit mehr als 500 Stationen bundesweit misst. Die Punkte zeigen die Jahresmittelwerte für ausgewählte Stationen in deutschen Städten. Für 2017 liegen die erfassten Daten noch nicht vor, das Amt hat daher eine Einschätzung vorgenommen: Hinweis: Sie können mit der Maus über die Punkte fahren und sehen weitere Informationen. Je dunkler ein Punkt rötlich eingefärbt ist, desto höher war die Belastung im Jahresmittel an dieser Messsation. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.