Die Linke und der Verfassungsschutz "Rückfall in den Kalten Krieg"

Die gesammelte Linke ist empört über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem Bodo Ramelow weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Der Linken-Politiker will nun bis nach Karlsruhe ziehen.

Die Linkspartei will sich mit allen Mitteln gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehren. Bodo Ramelow bekräftigte am Donnerstag, dass er den Gang vor das Bundesverfassungsgericht vorbereite. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwoch entschieden, dass die Beobachtung des Linken-Politikers rechtens ist. Der Verfassungsschutz begründet sein Vorgehen damit, dass Ramelow ein Spitzenvertreter einer Partei mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen sei.

Ramelow kritisierte, mit dem Urteil sei es zulässig, dass über alle 80.000 Mitglieder der Linkspartei Registerauszüge angelegt werden könnten. Dies sei "ein skandalöses Verfahren" und "ein Rückfall in den Kalten Krieg". Die Linke solle als Opposition den Staat prüfen - "und nicht umgekehrt der Staat mit geheimdienstlichen Mitteln und Beamtenapparaten uns prüfen". Ramelow: "Man geht hier mit staatlichen Mitteln gegen eine erfolgreiche politische Partei vor." Die Linke sei selbstverständlich verfassungstreu.

Linke rüttelt nicht an Kommunistischer Plattform

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Dietmar Bartsch, zeigte sich überrascht von dem Urteil: "Ich habe das nicht für möglich gehalten, dass gerichtlich festgestellt wird, dass der Geheimdienst sich zum willfährigen Arm parteipolitischer Interessen machen kann." Es könne nicht sein, dass Regierungen festlegen, wer beobachtet wird.

Linken-Chef Klaus Ernst lehnte es ab, linksextreme Gruppierungen wie die Kommunistische Plattform oder das Marxistische Forum auszuschließen. Die Linke lasse sich "nicht vorschreiben, wer bei uns Strömungen bilden darf und wer nicht", sagte Ernst. Er könne keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen dieser Gruppen erkennen.

Bosbach stellt Vergleich zu NPD her

Auch Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig von der SPD kritisierte die Leipziger Entscheidung. "Das ist ein absurdes Urteil", sagte er. Die Linkspartei sei eine politische Realität und eine verfassungskonforme, demokratische Partei. Der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach nannte das Urteil hingegen "überzeugend". "Teile der Partei halten nicht den notwendigen Abstand zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen", sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses. "Das gibt dem Verfassungsschutz Anlass zur Beobachtung."

Für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei es zudem nicht entscheidend, ob eine Partei in ein Parlament gewählt werde, sondern ausschließlich darum, ob es verfassungsfeindliche Aktivitäten gebe, so Bosbach: "Ich habe noch nie gehört, dass die Repräsentanten der Linkspartei gesagt haben: Sofort die Beobachtung der NPD einstellen, denn die NPD ist ja in demokratischer Wahl in Parlamente eingezogen. Danach differenziert der Verfassungsschutz aus guten Gründen nicht."

DPA · Reuters
joe/DPA/Reuters