Eine Frau hatte bei einem Gebrauchtwagenhändler für 3.000 Euro einen zehn Jahre alten Ford Galaxy gekauft. Nur zwei Monate später brannte der Motorraum des Wagens aus, und das Fahrzeug war nicht mehr nutzbar. Ein Sachverständiger fand als Ursache eine Kraftstoffleckage im Motorraum. Die Käuferin wollte den Wagen zurückgeben und forderte den Kaufpreis zurück.
Der Händler wollte den Kaufpreis nicht erstatten und vertrat den Standpunkt, bei dem Leck habe es sich um normalen Verschleiß gehandelt, mit dem der Käufer eines zehn Jahre alten Autos rechnen müsse.
Das Gericht gab der Kundin Recht. Sei ein Fahrzeug wegen Kraftstoffleckagen im Motorraum brandgefährdet, so sei dies kein "normaler Verschleiß", den ein Gebrauchtwagenkäufer erwarten und deshalb hinnehmen müsse. Die Kraftstoffzuleitung im Motorraum müsse wegen der Brandgefahr so ausgelegt sein, dass sie das normale Lebensalter eines Fahrzeugs überdauere. Anders sei es bei einzelnen Bauteilen, die wegen einer stärkeren Abnutzung als das Gesamtfahrzeug in gewissen Zeitabständen eine regelmäßige Erneuerung brauchen. Dies treffe etwa auf Zahnriemen, Bremsbeläge oder die Batterie zu.