Bundesverfassungsgericht Hohe Hürden für Online-Durchsuchung

Die Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes zur Online-Durchsuchung verletzt das Grundgesetz und ist damit nichtig, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eine Online-Razzia ist demnach nur bei einer konkreten Bedrohung für Menschenleben oder den Bestand des Staates zulässig.

Das Bundesverfassungsgericht lässt das Ausspähen von Computern zum Schutz vor gravierenden Gefahren grundsätzlich zu. "Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist nicht schrankenlos", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsbegründung am Mittwoch in Karlsruhe.

Die sogenannte Online-Durchsuchung sei daher bei einer konkreten Bedrohung für Menschenleben oder den Bestand des Staates zulässig. Voraussetzung sei allerdings, dass ein Richter die Maßnahme anordne und intime Daten geschützt blieben oder bei der Auswertung sofort gelöscht würden.

(Az.: 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07)

Schäuble erwartet schnelle Einigung

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hält nach dem Urteil eine schnelle Einigung innerhalb der Koalition für möglich. Er gehe davon aus, dass dieser lange Streit nun zum Abschluss gekommen sei, sagte Schäuble in Berlin. Er rechne damit, dass die Beteiligten "rasch zu einer abschließenden Einigung kommen werden". Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung werde an diesem Donnerstag fortgesetzt. Schäuble zeigte sich nicht überrascht vom Urteil. "Unter engen Voraussetzungen sind Online- Durchsuchungen möglich zur Abwehr schwerer Gefahren."

Im konkreten Fall erklärten die Richter vom Bundesverfassungsgericht ein Landesgesetz für nichtig, das dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz das Ausspähen von Computern erlaubte. Das Gesetz genüge den strengen Anforderungen zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen nicht, entschieden die Richter.

Stichwort Computer-Recht

Mit seiner Entscheidung zur heimlichen Online-Durchsuchung hat das Bundesverfassungsgericht zugleich ein weitreichendes "Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme" geschaffen. Dieses Computer-Grundrecht soll PC-Nutzer vor neugierigen Blicken des Staates schützen. Es gilt nicht nur für Heimcomputer, sondern auch für Laptops, Geschäftsrechner, bestimmte Mobiltelefone und elektronische Terminkalender. Es kommt dann zum Einsatz, wenn mit den Daten die Lebensgestaltung oder die Persönlichkeit eines Menschen ausgeforscht werden kann. Die Richter leiten das neue Grundrecht aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes her. Darin sind Menschenwürde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert. Nach Ansicht der Juristen wurde das Computer-Grundrecht notwendig, weil das Telekommunikationsgeheimnis, das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung und die bisherige Rechtssprechung aus Karlsruhe Computernutzer nicht mehr ausreichend schützen. Will der Staat in das Grundrecht eingreifen, muss er ein Gesetz schaffen. Für die heimliche Online-Durchsuchung setzten die Richter hohe Hürden.

Hohe Hürden

In ihrem 106 Seiten starken Urteil erließen die Richter Leitlinien für den Umgang mit der Online-Durchsuchung. So könne das Instrument zu präventiven Zwecken und zur Strafverfolgung eingesetzt werden, sagte Papier. Es müsse sich jedoch um eine existenzielle Bedrohung handeln, die auch weiter in der Zukunft liegen könne. Zum Schutz weniger wichtiger Rechtsgüter müsse der Staat sich mit anderen Ermittlungsmethoden behelfen.

Ein Gesetz zur Online-Durchsuchung müsse außerdem sicherstellen, dass der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung geschont werde, sagte Papier. Die Ermittler müssten daher alle technischen Sicherungen nutzen, um diese Daten auszusparen. Da sich dies beim Ausspähen eines Computers aber praktisch nicht vermeiden lasse, müssten unerlaubt erfasste privaten Dateien sofort gelöscht werden.

Collage mit Porträts von Merz, Klingbeil, Söder und Reiche

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Das Karlsruher Urteil macht auch den Weg frei für Online-Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt (BKA). Die SPD hatte das neue BKA-Gesetz bisher mit Verweis auf die unklare Rechtslage blockiert. Die Sozialdemokraten stellten allerdings ihre Zustimmung in Aussicht, sobald es Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts zu dem Thema gebe.

Die Karlsruher Richter gaben mit ihrem Urteil dem früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), zwei weiteren Anwälten, einer Journalistin und einem Mitglied der Linken recht, die gegen das Landesgesetz geklagt hatten. Nach der jetzt gekippten Regelung durfte der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen auf Festplatten gespeicherte Daten ausspionieren.

AP · Reuters
Reuters/AP/msg