Kennen Sie noch den alten Führerschein aus grün-gräulichem Papier? Dessen Spitzname "Lappen" kommt nicht von ungefähr, denn solche Dokumente sehen tatsächlich ein bisschen aus wie Putz-Utensilien. Wer noch mit einem solchen oder einem rosanen Exemplar Auto fährt, sollte sich in vielen Fällen um den Umtausch kümmern: Bei einigen der alten Führerscheine ist aufgrund einer EU-Richtlinie bald der Umtausch fällig, bei manchen sogar in den nächsten Tagen. Und – in vielen Fällen ist die Frist schon abgelaufen, was auch auf der Tabelle weiter unten zu sehen ist.
Aktuell betroffen sind Papierführerschein-Besitzer der Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970. Sie müssen den Umtausch bis zum 19. Januar 2024 erledigt haben. Darauf weisen unter anderem städtische Behörden in Deutschland und auch der ADAC hin, der auf seiner Seite einen "Führerschein-Umtausch-Rechner" zur Verfügung stellt, wo sich individuell nachprüfen lässt, wann genau man dran ist. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro.
Haben Sie einen Papier-Führerschein oder eine Karte? Danach richten sich die Fristen
Der Umtausch ist auf den ersten Blick etwas verwirrend, denn es gibt Unterschiede zwischen den Inhabern von Papierführerscheinen und denen, die eine Fahrerlaubnis im Scheckkarten-Format besitzen. Es existieren nämlich auch alte Karten. Diese waren bis zum 18. Januar 2013 ohne Befristung ausgegeben worden und müssen ebenfalls Stück für Stück in EU-konforme Karten getauscht werden, deren Gültigkeit dann auf 15 Jahre befristet ist. Für diese älteren Karten-Führerscheine ist die letzte Umtauschfrist der 19. Januar 2033.
Wer mit einer solchen Karte fährt, hat noch etwas Zeit: Die Umtausch-Frist endet hier in mehreren Schritten ab dem 19. Januar 2026.
Dagegen läuft der Umtausch der Papier-Dokumente auf vollen Touren Ein Beispiel: Sie besitzen einen rosa Papierführerschein und wurden zwischen 1965 und 1970 geboren. Dann gehören Sie zu denen, die den Tausch – wie oben erwähnt – binnen der kommenden zweieinhalb Wochen erledigt haben müssen. Den Umtausch kann jeder in seiner Gemeinde vornehmen, in Hamburg beispielsweise über einen Termin im Landesbetrieb Verkehr, der sich online buchen lässt.
Einheitliche Führerscheine in der gesamten EU
Der Bundesrat hatte 2019 den obligatorischen Führerschein-Umtausch beschlossen. Damit sollen alle diese Dokumente in der Europäischen Union einheitlich und fälschungssicher werden. Umgetauscht werden muss die Fahrerlaubnis in der örtlichen Führerscheinstelle. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 30 Euro plus Versand. Zudem ist ein biometrisches Passfoto erforderlich.
Die nächsten Jahrgänge können sich schon einmal die Fristen vormerken. Autofahrer, die vor 1953 geboren wurden, bilden eine Ausnahme – sie haben eine längere Frist.
Geburtsjahrgang | Frist zum Umtausch des Führerscheins |
Vor 1953 | bis 19. Januar 2033 |
1959 bis 1964 | bis 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | bis 19. Januar 2024 |
1971 oder später | bis 19. Januar 2025 |
Wer einen Führerschein hat, der nach dem 1. Januar 1999 und vor 2013 ausgestellt wurde, der also ein Scheckkarten-Format hat, muss diese Fristen beachten.
Ausstellungsdatum | Frist zum Umtausch des Führerscheins |
1999 bis 2001 | bis 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | bis 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | bis 19. Januar 2028 |
2008 | bis 19. Januar 2029 |
2009 | bis 19. Januar 2030 |
2010 | bis 19. Januar 2031 |
2011 | bis 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | bis 19. Januar 2033 |
Quellen: ADAC, Hamburg.de, Landesbetrieb Verkehr in Hamburg
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