Fristen laufen ab Führerschein-Umtausch: Diese Jahrgänge haben nur noch zwei Wochen Zeit

Ein rosa Führerschein
Nicht nur graue und rosafarbene Papierführerscheine müssen umgetauscht werden, sondern auch ältere Exemplare im Scheckkarten-Format. Welche Fristen es gibt, erfahren Sie im Text.
© Marijan Murat / DPA
Wer einen alten Führerschein hat, muss diesen zu einem bestimmten Zeitpunkt durch eine neue EU-Variante ersetzen lassen. Jetzt, im Januar, läuft wieder eine Frist ab.

Kennen Sie noch den alten Führerschein aus grün-gräulichem Papier? Dessen Spitzname "Lappen" kommt nicht von ungefähr, denn solche Dokumente sehen tatsächlich ein bisschen aus wie Putz-Utensilien. Wer noch mit einem solchen oder einem rosanen Exemplar Auto fährt, sollte sich in vielen Fällen um den Umtausch kümmern: Bei einigen der alten Führerscheine ist aufgrund einer EU-Richtlinie bald der Umtausch fällig, bei manchen sogar in den nächsten Tagen. Und – in vielen Fällen ist die Frist schon abgelaufen, was auch auf der Tabelle weiter unten zu sehen ist.

Aktuell betroffen sind Papierführerschein-Besitzer der Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970. Sie müssen den Umtausch bis zum 19. Januar 2024 erledigt haben. Darauf weisen unter anderem städtische Behörden in Deutschland und auch der ADAC hin, der auf seiner Seite einen "Führerschein-Umtausch-Rechner" zur Verfügung stellt, wo sich individuell nachprüfen lässt, wann genau man dran ist. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro.

Haben Sie einen Papier-Führerschein oder eine Karte? Danach richten sich die Fristen

Der Umtausch ist auf den ersten Blick etwas verwirrend, denn es gibt Unterschiede zwischen den Inhabern von Papierführerscheinen und denen, die eine Fahrerlaubnis im Scheckkarten-Format besitzen. Es existieren nämlich auch alte Karten. Diese waren bis zum 18. Januar 2013 ohne Befristung ausgegeben worden und müssen ebenfalls Stück für Stück in EU-konforme Karten getauscht werden, deren Gültigkeit dann auf 15 Jahre befristet ist. Für diese älteren Karten-Führerscheine ist die letzte Umtauschfrist der 19. Januar 2033.

Wer mit einer solchen Karte fährt, hat noch etwas Zeit: Die Umtausch-Frist endet hier in mehreren Schritten ab dem 19. Januar 2026.

Dagegen läuft der Umtausch der Papier-Dokumente auf vollen Touren Ein Beispiel: Sie besitzen einen rosa Papierführerschein und wurden zwischen 1965 und 1970 geboren. Dann gehören Sie zu denen, die den Tausch – wie oben erwähnt – binnen der kommenden zweieinhalb Wochen erledigt haben müssen. Den Umtausch kann jeder in seiner Gemeinde vornehmen, in Hamburg beispielsweise über einen Termin im Landesbetrieb Verkehr, der sich online buchen lässt.

Einheitliche Führerscheine in der gesamten EU 

Der Bundesrat hatte 2019 den obligatorischen Führerschein-Umtausch beschlossen. Damit sollen alle diese Dokumente in der Europäischen Union einheitlich und fälschungssicher werden. Umgetauscht werden muss die Fahrerlaubnis in der örtlichen Führerscheinstelle. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 30 Euro plus Versand. Zudem ist ein biometrisches Passfoto erforderlich.

Die nächsten Jahrgänge können sich schon einmal die Fristen vormerken. Autofahrer, die vor 1953 geboren wurden, bilden eine Ausnahme – sie haben eine längere Frist.

GeburtsjahrgangFrist zum Umtausch des Führerscheins
Vor 1953bis 19. Januar 2033
1959 bis 1964bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970bis 19. Januar 2024
1971 oder späterbis 19. Januar 2025

Wer einen Führerschein hat, der nach dem 1. Januar 1999 und vor 2013  ausgestellt wurde, der also ein Scheckkarten-Format hat, muss diese Fristen beachten.

AusstellungsdatumFrist zum Umtausch des Führerscheins
1999 bis 2001bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007bis 19. Januar 2028
2008bis 19. Januar 2029
2009bis 19. Januar 2030
2010bis 19. Januar 2031
2011bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013bis 19. Januar 2033

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