Ratgeber: Haltedauer für Elektroautos Stromer in der Grauzone

BMW X1 / iX1
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Immer mehr Elektroautos verschwinden über Nacht aus der deutschen Zulassungsstatistik. Zahlreiche Autofahrer verkaufen das Auto mit Stecker schnell ebenso erfolg- wie ertragreich ins europäische Ausland – und greifen vorher die volle Kaufprämie ab.

Ganz neu ist der Trend nicht, doch immer mehr frisch gekaufte Elektroautos sind nach wenigen Monaten nicht mehr in der deutschen Zulassungsstatistik zu finden. Wo sind diese Stromer hin? Dass junge Gebrauchte den Besitzer wechseln, ist nicht neu; doch es fällt auf, dass viele Elektroautos bereits nach wenigen Monaten den Eigentümer wechseln und damit auch für mehr als ein Wochenende oder Urlaub die Landesgrenzen überqueren. Das wäre nicht weiter ärgerlich, wenn die Käufer dieser Elektromobile nicht kurz zuvor hohe Subventionen zum 9.000 Euro oder mehr eingesteckt und sich das Auto mit Stecker so deutlich günstiger in die eigene Garage geholt hätten.

Gerade in diesem Jahr machen zunehmend Nachrichten die Runde, dass Autobesitzer das eigene Elektromodell bereits nach wenigen Monaten wieder verkaufen. Das kann durchaus ein Geschäft sein, wenn der fachkundige Handel mitspielt und das tut dieser in einzelnen Fällen zumindest indirekt. Eine Reihe von deutschen Autohändlern hat sich auf das Vermitteln von jungen Gebrauchtwagen spezialisiert und macht die Geschäfte oftmals mit ausländischen Händlern / Vermittlern. Das geschieht insbesondere mit Elektroautos und somit entsteht dem deutschen Steuerzahler ein nennenswerter Schaden, denn das frisch weiterverkaufte Fahrzeug hatte erst jüngst eine stattliche Verkaufsunterstützung bekommen. Obwohl das Problem bekannt ist, wurde die Haltedauer für die Elektroautoförderung in Höhe von 6.000 Euro des Staates bisher nicht von sechs auf zwölf Monate verlängert. Die anteilige Prämie des Autoherstellers in Höhe von 3.000 Euro oder mehr ist davon ohnehin nicht betroffen. Betroffen sind speziell höherpreisige Elektroautos, bei denen sich der nennenswerte Unterschied von Steuern und Subventionen zwischen einigen Ländern in Relation zu Preisen und Lieferbarkeit besonders bemerkbar macht.

Wie sieht es dagegen mit der Prämie zur Treibhausgasquote aus, die jährlich mit bis zu 400 Euro ebenfalls vom Staat durch das Umweltbundesamt und Vermittlungsagenturen ausgezahlt wird? Die sogenannte THG-Prämie ist von der staatlichen Kaufförderung ebenso unabhängig wie von der des Autoherstellers. Die Prämie zur Treibhausgasquote wird von Serviceanbietern mit der Anmeldung im entsprechenden Portal und der Einreichung des Fahrzeugscheins an den jeweils aktuellen Besitzer gezahlt. Daher bekommt auch derjenige die Förderung, der das Fahrzeug offiziell auf sich anmeldet. Verkauft er das Elektroauto wieder, kann der neue Eigentümer dieses auf sich anmelden und wiederum die bis zu 400 Euro pro Jahr und Auto kassieren. Das gilt jedoch nicht für das laufende Jahr der Erstanmeldung, denn der Wagen ist durch die Fahrgestellnummer für das laufende Kalenderjahr gesperrt und kann nicht doppelt eingereicht werden. Erst im kommenden Jahr kann der neue Eigentümer als Zweitbesitzer das Elektrofahrzeug dann für sich im Rahmen der THG-Prämie neu anmelden. Genauso sieht die Regelung für Nutzer eines Elektrorollers oder eines Pedelecs aus.

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