Ein Unfall ist für die meisten Autofahrer nicht alltäglich – zum Glück. Umso wichtiger, an alles zu denken, wenn es wirklich mal kracht. Der Ärger über den Blechschaden und die verlorene Lebenszeit sollte nach Möglichkeit im Hintergrund stehen. Wer nüchtern und sachlich bleibt, kann mit wenigen Schritten alle Voraussetzungen für eine schnelle und unkomplizierte Regulierung schaffen.
Verletzte versorgen und die Unfallstelle absichern
Der Mensch ist wichtiger als die Maschine. Wenn es Verletzte gibt, hat die Versorgung oberste Priorität. Um sich selber dabei nicht in Gefahr zu bringen, sollte zunächst der Warnblinker eingeschaltet werden, dann die Warnweste angelegt und ein Warndreieck aufgestellt werden. Bei schweren Unfällen empfiehlt es sich, sofort die Notfallnummer 112 anzurufen – die funktioniert fast überall in der EU. Wer weiter reist, sollte sich unbedingt vor Urlaubsantritt über die entsprechenden Notfallnummern informieren. Anrufer sollten folgende Informationen übermitteln: Zahl der Verletzten und Art der Verletzungen, Unfallort, Unfallursache und den eigenen Namen für etwaige Rückfragen. Wenn es keine Verletzten gibt und der Unfallhergang eindeutig ist, kann auf einen Anruf bei der Polizei verzichtet werden. Sobald es Unklarheiten gibt, ist man mit einem Anruf bei der Polizei auf der sicheren Seite. Dasselbe gilt, wenn Fahrzeuge beteiligt sind, die im Ausland zugelassen sind. Unfälle mit Miet- und Firmenwagen sollten ebenfalls von der Polizei aufgenommen werden. Schuldzugeständnisse sind in jedem Fall zu vermeiden, es sei denn, die Situation ist absolut eindeutig.
Tipp: Das Warndreieck sollte mit ausreichend Abstand zum Unfallort aufgestellt werden, in der Stadt reichen 50 Meter, auf der Autobahn sollten es 200 Meter sein. Als Orientierungshilfe dienen die Leitpfosten am Straßenrand – sie sind in der Regel mit einem Abstand von 50 Meter aufgestellt.
Unfallstelle dokumentieren, Fotos machen, Personalien aufnehmen
Zur Regulierung des Schadens braucht die Versicherung eine Schilderung des Unfallherganges, die Personalien der Beteiligten und Fotos der entstandenen Schäden. Dabei sollten die Personalien von Zeugen auf jeden Fall mit aufgenommen werden. Eine professionelle Kamera ist nicht nötig, die Dokumentation mit dem Smartphone reicht aus. Bei größeren Schäden und in Zweifelsfällen kann nachträglich ein Gutachter hinzugezogen werden.
Nach Dokumentation des Unfalls sollte die Unfallstelle schnellstmöglich geräumt werden. Häufig werden durch nicht geräumte Bagatellunfälle unnötige Staus ausgelöst, die für eine zusätzliche Gefährdung des Unfallortes sorgen.
Tipp: Wer sich vorsorglich ein Formular des Europäischen Unfallberichts ins Auto legt, hat im Fall der Fälle gute Voraussetzungen bei der Dokumentation.
Richtige Kommunikation mit der Versicherung
Die Versicherung des Unfallgegners hat in der Regel ein Interesse daran, den entstandenen Schaden so günstig zu regulieren wie möglich. Bestehen Sie daher im Zweifel auf einen eigenen Gutachter und die Reparaturwerkstatt Ihres Vertrauens.
Tipp: Um zwischen der Versicherung und dem Geschädigten für einen Dialog auf Augenhöhe zu sorgen, sieht das Gesetz vor, dass der Geschädigte sich durch einen Anwalt vertreten lassen darf – die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung (Amtsgericht Pforzheim, Az. 2 C 590/01). Einzige Ausnahme von dieser Regel sind Bagatellunfälle mit absolut klarer Schuldfrage.