Fixkosten Das ändert sich mit der CO2-Steuer

Von Christoph M. Schwarzer
Die Eckpunkte stehen fest: Ab 2009 wird die Kfz-Steuer nicht mehr nach Hubraum, sondern nach CO2-Ausstoß berechnet. Allerdings nur für Neuwagen. Viele Autos im Bestand müssen mit höheren Sätzen rechnen. stern.de erklärt, was sich durch die Reform ändern wird.

Ein brandneuer Golf 1.4 hat 80 PS. Oder 122, 140 oder 170 PS. Alle vier Versionen haben den gleichen Hubraum, verbrauchen aber unterschiedlich viel. Bisher war für jeden in diesem Quartett derselbe Steuersatz fällig. Das ändert sich 2009: Statt nach der reinen Motorgröße wird nach CO2-Ausstoß abgerechnet. Und weil der direkt mit dem Spritkonsum zusammenhängt, wird die reformierte Kfz-Steuer faktisch eine Normverbrauchssteuer.

Die Unsicherheit über die lange angekündigte Reform hat viele Kaufwillige zögern lassen. Inzwischen sind die Eckpunkte klar. Nur die Details und die exakte Höhe der Steuern werden noch ausgehandelt. Die Beschlussfassung im Kabinett ist für den Frühsommer vorgesehen. Dann kehrt die Planungssicherheit beim Autokauf zurück. stern.de sagt, was jetzt schon sicher ist.

Auf welcher Basis wird die neue Kfz-Steuer berechnet?

Bisher ist der Hubraum die entscheidende Berechnungsgrundlage für die Kfz-Steuer. Je nach Schadstoffklasse werden unterschiedliche Sätze erhoben, die beim Diesel höher sind als beim Benziner.

Mit der Reform wird der Kohlendioxid-Ausstoß die Basis der Steuerberechnung. Die genauen CO2-Emissionen stehen in jedem Autoprospekt und müssen an jedem Fahrzeug im Ausstellungsraum in Gramm pro Kilometer ("g/km") ausgewiesen sein, also zum Beispiel 149 g/km bei einem Golf 1.4 mit 122 PS und Schaltgetriebe.

Für welche Autos gilt die neue Steuer?

Die neue Steuer gilt für alle Autos, die ab dem 1. Januar 2009 zugelassen werden. 2008 ist ein Übergangsjahr: Es ist eine Regelung geplant, nach der in diesem Jahr zugelassene Fahrzeuge, welche die Euro-4 oder Euro-5 Norm erfüllen, auf CO2-Basis berechnet werden können, wenn die Halter dadurch einen finanziellen Vorteil haben. Darum ist es bereits jetzt sehr empfehlenswert, beim Kauf auf niedrige Emissionswerte zu achten.

Was passiert mit dem Fahrzeugbestand?

Alle bis zum 31. Dezember 2008 zugelassen Autos werden wie bisher nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert. Wer die Euro-2 oder Euro-3 Norm erfüllt muss mit einer "angemessenen" Anhebung der Steuersätze rechnen. Die ohnehin schon erhöhten Sätze für noch ältere Autos bleiben bestehen.

Für ab 1. Januar 2008 zugelassene Wagen ist eine Regelung geplant, die dem Halter die Wahl zwischen der alten Hubraumsteuer und der neuen CO2-Steuer ermöglicht.

Wie hoch genau wird die CO2-Steuer?

Es wird einen Grenzwert geben, unter dem Autos komplett steuerfrei sind. Dieser wird nicht über 100 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer liegen. VW Polo BlueMotion und Smart cdi sind also zurzeit die einzigen Kandidaten für Steuerfreiheit.

Darüber wird der Steuersatz linear ansteigen. Die genaue Höhe steht noch nicht fest. Sie ist entscheidend für die spätere Lenkungswirkung beim Neukauf hin zum CO2-armen Auto.

Bleibt die höhere Steuer für den Diesel bestehen?

Ja, die höhere Besteuerung für Diesel bleibt bestehen. Begründet wird das mit der niedrigerem Energiesteuer, früher Mineralölsteuer genannt, die den Dieselpreis pro Liter an der Zapfsäule theoretisch billiger macht.

Was ist das Ziel der CO2-basierten Kfz-Steuer?

Die Nachfrage nach verbrauchs- und emissionsarmen Autos soll gesteigert werden.

Damit soll der hohe durchschnittliche CO2-Ausstoß von zurzeit etwa 170 g/km bei Neuwagen auf das von der EU geplante Niveau von 130 g/km bis zum Jahr 2012 sinken.

Die neuen Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 (2009 und 2014) flankieren diese Maßnahme.

Darüber hinaus soll die CO2-basierte Kfz-Steuer ein Anreiz für die Autoindustrie sein, verstärkt sparsame Fahrzeuge anzubieten.

Was bedeutet die Formulierung, dass die Steuer "aufkommensneutral" finanziert werden soll?

Die Bundesregierung will die Kfz-Steuer bis zum Jahr 2013 "aufkommensneutral" gestalten. Aufkommensneutral bedeutet hier, dass es bis dahin für die Bundesländer, in deren Kasse die Kfz-Steuer traditionell fließt, insgesamt zu keinem Einnahmeverlust kommen wird.

Was passiert mit den Oldtimern?

Die Besteuerung von Autos mit H-Kennzeichen oder 07er-Nummer soll nicht geändert werden.

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