Autohersteller müssen die Käufer konventioneller Diesel-Fahrzeuge einem Gerichtsentscheid zufolge nicht vor der Verwendung von Bio-Diesel warnen.
Betriebsanleitung unmissverständlich?
Ein vernünftiger und objektiv betrachtender Leser könne die Betriebsanleitung nur so verstehen, dass das Fahrzeug lediglich mit herkömmlichem Dieseltreibstoff betankbar sei, teilte das Amtsgericht München am Montag die Entscheidung der Richterin mit. Auch ohne chemisches Sachverständigenwissen kenne ein Durchschnittsverbraucher den Unterschied zwischen beiden Sorten.
Damit scheiterte ein Kläger, der dem Gericht zufolge einen Geländewagen mit Bio-Diesel betankt hatte. Daraufhin hatte der Motor den Geist aufgegeben. Die Reparatur des Fahrzeugs kostete 1.676,93 Euro. Der Besitzer berief sich vor Gericht darauf, dass in der Betriebsanleitung lediglich von Diesel-Kraftstoff die Rede war. Nachdem auch das Landgericht erklärte, dass in zweiter Instanz nicht mit einem Erfolg zu rechnen sei, zog der Kläger seine Berufung zurück (AZ: 231 C 13566/C3 sowie 6 S 23281/03).