Verkehrsrecht Dränglern geht es an den Kragen

Am 1. Mai treten im Verkehrsrecht einige Novellen in Kraft. Und das bedeutet zum Beispiel: Nervige Zeitgenossen, die auf der Autobahn drängeln, müssen mit 250 Euro Strafe rechnen - und dem Entzug des Führerscheins.

Am Montag traten eine Reihe von Rechtsänderungen in Kraft. Für Drängler auf der Autobahn zum Beispiel wird das Leben schwerer - sie müssen mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Außerdem wird ihr Führerschein bis zu drei Monate lang eingezogen. Bislang lag die Höchststrafe bei 150 Euro und nur einem Monat ohne Führerschein. Drastische Strafen von bis zu 450 Euro drohen Autofahrern, die einen gesperrten Bahnübergang überqueren. Auch hier kann die Fahrerlaubnis für bis zu drei Monate eingezogen werden.

Digitaler Tachograph wird Pflicht

Eine weitere Verordnung soll nach dem Willen von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) helfen, gefährliche Unfälle "wegen völlig übermüdeter Lkw-Fahrer" verhindern. Neu zugelassene Lastkraftwagen und Busse müssen demnach mit einem so genannten digitalen Tachographen ausgestattet sein. Die Fahrer müssen bei Kontrollen dann jederzeit die Lenk- und Ruhezeiten sowie Lenkzeitunterbrechungen nachweisen können - für die laufende Woche und die vorangegangenen 15 Tage.

DPA
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