EuGH

Artikel zu: EuGH

Soldaten hissen in Budapest die ungarische Flagge

Zehn Milliarden Euro für Ungarn: EuGH-Gutachten sieht Auszahlung von Geldern kritisch

Im Streit zwischen dem Europaparlament und der EU-Kommission wegen der Freigabe von zehn Milliarden Euro für Ungarn zeichnet sich eine mögliche Niederlage für die Kommission ab. In einem am Donnerstag am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten Gutachten schlug die zuständige Generalanwältin vor, die Entscheidung der Kommission vom Dezember 2023 für nichtig zu erklären. Ein Urteil ist das aber noch nicht. (AZ. C-225/24)
Flaggen Ungarns und der EU

Ungarn droht nach EuGH-Gutachten gerichtliche Niederlage wegen Souveränitätsgesetz

Ungarn droht im Streit um sein umstrittenes sogenanntes Souveränitätsgesetz vor Gericht eine Niederlage gegen die EU-Kommission. In ihrem juristischen Gutachten sah die zuständige Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Juliane Kokott, am Donnerstag Verstöße gegen das EU-Recht. Ein Urteil ist das noch nicht, die europäischen Richterinnen und Richter orientieren sich aber oft an diesen Gutachten. (Az. C-829/24)
Ungarische Flagge an Parlamentsgebäude in Budapest

EuGH befasst sich mit Klagen zu Ungarn-Geldern und umstrittenem Gesetz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit Klagen mit Bezug zu Ungarn. Dabei geht es einmal um das sogenannte Souveränitätsgesetz, ein anderes Mal um die Freigabe von zehn Milliarden Euro an EU-Geldern für Budapest. In beiden Fällen werden die Schlussanträge, juristische Gutachten, vorgelegt. (Az. C-829/24 u.a.)
Whatsapp-Logo

Whatsapp-Klage gegen europäische Strafe von 225 Millionen Euro wird neu aufgerollt

Eine europäische Klage von Whatsapp gegen eine hohe Geldbuße wegen Datenschutzverstößen wird neu entschieden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erklärte die Klage am Dienstag für zulässig. Die Vorinstanz, das Gericht der Europäischen Union, hatte das anders gesehen. Diese Entscheidung wurde aber nun aufgehoben, es muss den Fall neu aufrollen. Es geht um 225 Millionen Euro. (Az. C-97/23 P)