Nach drei Jahren hat Apple nun das Patentrecht für seinen kapazitativen Touchscreen, der unter anderem beim iPhone zum Einsatz kommt, zugesprochen bekommen.
Das Patent spricht Apple alle Rechte an dem Multitouch-Display und der damit einhergehenden Gestensteuerung zu, welche in den Apple-Produkten iPhone, iPad und iPod touch verwendet werden.
Für die Konkurrenz bedeutet diese Patententscheidung nichts Gutes, denn Apple wird höchstwahrscheinlich Lizenzgebühren von den anderen Touchscreen-Herstellern verlangen oder auf Patentrechtsverletzung pochen.
Patent-Experte und Blogger Florian Müller sagt: "Das Patent beinhaltet Funktionsweisen, ohne die ein konkurrenzfähiges Smartphone kaum produziert werden kann. Solange das Patent gültig ist, hat Apple die Möglichkeit Innovationen zu drosseln und die Konkurrenten auszubremsen."
Die Patentenscheidung könnte auch das Ende der "Pinch-To-Zoom"-Funktion auf allen Konkurrenz-Smartphones bedeuten, da auch die Gestensteuerung im Zusammenhang mit Webseiten von dem Patent abgedeckt wird. Mit dieser Funktion lässt sich im Webbrowser die Ansicht mittels zwei Fingern vergrößern oder verkleinern.
Für Apples Konkurrenz könnte es also brenzlig werden, sollte das Interface samt Gestensteuerung vollständig kopiert worden sein.
Müller erklärt: "Ein Patent wird dann verletzt, wenn die Technologie in ihrer Gesamtheit übernommen wird - alle Charakteristiken müssen also mit dem Patent übereinstimmen."
Apple wurde durch die Patententscheidung viel Macht in die Hände gelegt. Es bleibt zu hoffen, dass Apple diese Macht nicht missbraucht. Dies würde die Innovationskraft des Smartphone-Marktes und damit letztendlich den Anwendern schaden.