Privatkopien von Texten und CDs sind in Zukunft verboten, wenn sie von rechtswidrig hergestellten Vorlagen gezogen werden. Das hat der Bundestag mit seiner Zustimmung zum neuen Urheberrecht beschlossen. Allerdings müssen die Nutzer nur dann haften, wenn die Vorlagen offensichtlich illegal erstellt wurden.
Bundesrat muss erneut abstimmen
Der Bundestag billigte mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU einen Einigungsvorschlag aus dem Vermittlungsausschuss. Die Regierungsnovelle war in einem ersten Anlauf vom Bundesrat abgelehnt worden, der nun erneut abstimmen muss. Die Länderkammer hatte gefordert, dass Kopien ausschließlich von legalen Quellen erlaubt sein dürfen. Im Kompromissvorschlag wurde die Haftung der Nutzer jedoch eingeschränkt. Oft sei es für Laien unmöglich, die Rechtmäßigkeit einer Kopiervorlage zu beurteilen.
Fachverlage immer noch in Aufregung
Unverändert blieb dagegen der umstrittene Paragraph 52a, wonach Hochschulen und Forschungsstätten Publikationen kostenlos über ihr Intranet einem begrenzten Personenkreis zur Verfügung stellen können Die Regelung war vor allem von Fachverlagen scharf kritisiert worden. Sie sehen den Absatz von wissenschaftlichen Zeitschriften und Büchern bei Universitäten und Bibliotheken massiv bedroht.
Mit dem "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" soll das aus der "Papierzeit" stammende Recht dem digitalen Computerzeitalter angepasst werden.